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20.11.2023

Kantonale und städtische Vorlagen werden angenommen

Beschlossene Sache: das 80 Millionen Franken Projekt «Neubau Hallenbad KSS».
Beschlossene Sache: das 80 Millionen Franken Projekt «Neubau Hallenbad KSS». Bild: Lara Gansser, Schaffhausen24
Die Stimmberechtigten im Kanton Schaffhausen haben am vergangenen Sonntag die drei kantonalen Vorlagen angenommen. Auch die beiden städtischen Vorlagen wurden gutgeheissen. Eine davon allerdings nur unter Vorbehalt.

Durchgehende Annahme der drei kantonalen sowie der beiden städtischen Vorlagen. Das Stimmvolk sagt fünf Mal Ja.

Die Stimmbeteiligung bei der kantonalen Volksabstimmung lag mit 51 991 Stimmberechtigten bei 67,2 Prozent. Die höchste Beteiligung zeigte mit 80,6 Prozent die Gemeinde Lohn. Neuhausen führte die Rangliste der 26 Gemeinden mit 57,7 Prozent vom anderen Ende an.

Kantonale Vorlagen

Mit 77,5 Prozent sagen die Bewohner:innen des Kantons Schaffhausen Ja zum Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS Schaffhausen». Die 7 391 Nein-Stimmen gingen verglichen mit den 25 431 Ja-Stimmen unter.

Genauso deutlich war der Wunsch nach der Änderung im Steuergesetz. 22 162 Stimmberechtigte und somit 77,6 Prozent stimmten dafür. In keiner Schaffhauser Gemeinde wurden diese beiden Vorlagen abgelehnt.

Vergleichsweise knapp war der Ausgang bei der Revision des Finanzhaushaltsgesetzes. Mit 51,8 Prozent gelang jedoch auch hier die Annahme.

Auf städtischer Ebene

10 795 Munotstädter:innen sagen Ja zum «Neubau Hallenbad KSS Schaffhausen». Entsprechend kann die Umsetzung für den Neubau des KSS-Hallenbades wie geplant vorgenommen werden. Mit dem Baustart kann frühestens im Jahr 2027 gerechnet werden. Die Neueröffnung für das 80 Millionen Franken Projekt ist für 2029 vorgesehen.

Trotz einem Ja von 60 Prozent, was 8 590 Ja-Stimmen entspricht, kann mit den notwendigen Arbeiten für das Projekt «Aufwertung und Verkehrsoptimierung Adlerunterführung/Schwabentor» noch nicht begonnen werden. Gegen die Durchführung dieser Abstimmung ist eine Beschwerde beim Obergericht hängig. Die Beschwerdeführer, zwei Schaffhauser Stimmberechtigte, bemängelten, dass die Abstimmungsunterlagen mangels Visualisierung unvollständig seien.

Demzufolge ist das Abstimmungsergebnis nur vorbehältlich dieses Entscheides gültig.

Gabriella Coronelli, Schaffhausen24