Alle Beherbergenden – ob als Privatperson oder juristische Person – sind im Kanton Schaffhausen verpflichtet, eine Gästekontrolle zu führen und diese Daten der Polizei zum Zweck der Identitätsfeststellung zur Verfügung zu stellen. Auch Privatpersonen und/oder juristische Personen, die eine Online-Plattform für die Vermittlung und Reservierung von Privatwohnungen nutzen und diese vermieten, sind meldepflichtig. Weiter untersteht auch die Vermietung von Ferienwohnungen der Meldepflicht, wie es in einer Medienmitteilung der Schaffhauser Polizei heisst.
Im Rahmen der digitalen Transformation ersetzt die Schaffhauser Polizei den bisherigen Papiervorgang durch ein elektronisches Gästemeldewesen. Damit steht schon bald eine effiziente und einfache Online-Lösung zur Verfügung. Das Volkswirtschaftsdepartement wird sich diesem neuen System anschliessen und auf Basis der gemeldeten elektronischen Gästedaten die Kurtaxen abrechnen, was alle Beteiligten entlastet.
Der besagte Datentransfer ist ab 1. Februar 2024 verpflichtend und das bisherige Kurtaxenportal wird ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht mehr erreichbar sein. Die Meldungen der Gästedaten sind inskünftig elektronisch über folgende Plattform vorzunehmen: gast.sh.ch.