In einer Medienmitteilung nimmt der Verband der Gemeindepräsident:innen des Kantons Schaffhausen (VGGSH) Stellung bezüglich den Abstimmungen vom kommenden 19. November.
Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes
Für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro wird aufgrund des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent verlangt. Mit der Annahme dieser Vorlage bleibt der Kanton Schaffhausen ein attraktiver und verlässlicher Unternehmensstandort. Der Verband VGGSH empfiehlt in ihrem Schreiben den Stimmbürger:innen dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.
Nein zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes
Die Möglichkeit zur Bildung von finanzpolitischen Reserven in guten Rechnungsjahren ist für die Gemeinden wertvoll. Die nun vorgelegte Revision des Finanzhaushaltsgesetzes schränkt diese Möglichkeit deutlich ein und bedeutet einen Einschnitt in die Entscheidungsmöglichkeiten der Gemeinden. Der Verband empfiehlt daher die Ablehnung dieser Revision.