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Kanton
03.11.2023

VGGSH nimmt Stellung zu den kommenden Abstimmungen

Der VGGSH informiert über ihre Empfehlungen zu den kommenden Abstimmungen.
Der VGGSH informiert über ihre Empfehlungen zu den kommenden Abstimmungen. Bild: shutterstock.com
Der Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Kantons Schaffhausen (VGGSH) empfiehlt am 19. November 2023 die Annahme der Änderung des Steuergesetzes, lehnt aber die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes ab.

In einer Medienmitteilung nimmt der Verband der Gemeindepräsident:innen des Kantons Schaffhausen (VGGSH) Stellung bezüglich den Abstimmungen vom kommenden  19. November.

Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes

Für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro wird aufgrund des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent verlangt. Mit der Annahme dieser Vorlage bleibt der Kanton Schaffhausen ein attraktiver und verlässlicher Unternehmensstandort. Der Verband VGGSH empfiehlt in ihrem Schreiben den Stimmbürger:innen dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.

Nein zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes

Die Möglichkeit zur Bildung von finanzpolitischen Reserven in guten Rechnungsjahren ist für die Gemeinden wertvoll. Die nun vorgelegte Revision des Finanzhaushaltsgesetzes schränkt diese Möglichkeit deutlich ein und bedeutet einen Einschnitt in die Entscheidungsmöglichkeiten der Gemeinden. Der Verband empfiehlt daher die Ablehnung dieser Revision.

Schaffhausen24, Originalmeldung VGGSH