Neu werde die Formulierung der Unterrichtsverpflichtung derjenigen der Lehrpersonen an der Primar- und Sekundarstufe I und II angepasst. Zudem werde der Umgang mit Minder- und Mehrlektionen sowie die Handhabung der Kompensation (Lektionenkonto) neu geregelt, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen. Die weiteren Pflichten und Aufgaben von Lehrpersonen am Berufsbildungszentrum Schaffhausen (BBZ) und externen Lehrpersonen sowie Expertinnen und Experten werden präzisiert und aktualisiert. Weiter werden die Zusammensetzung und die Verantwortlichkeiten der Schulleitung sowie die Funktion und Aufgaben des Rektors beziehungsweise der Rektorin in der Verordnung klar verankert, heisst es weiter. Schliesslich werden die Regelungen betreffend Gewährung von Urlaub und Stellvertretungen am BBZ an diejenigen der Lehrpersonen der Primar- und Sekundarstufe angepasst.
Kanton
01.11.2023
Teilrevision der Berufsschullehrerverordnung

Die Pflichten und Aufgaben von Lehrpersonen werden auf den kommenden 1. Februar angepasst.
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Der Regierungsrat hat auf den 1. Februar 2024 eine Teilrevision der Berufsschullehrerverord-nung vorgenommen.