Am 1. Oktober 2023 lanciert SH POWER das Förderprogramm für stromeffiziente Haushaltsgeräte in der Stadt Schaffhausen, heisst es in einem Brief von Grossstadtrat Hermann Schlatter an den Stadtpräsidenten und den Stadträten. Werde beispielsweise eine alte Spülmaschine oder ein Wäschetrockner gegen ein neues, stromsparendes Modell ausgetauscht, werde durch die Städtischen Werke (SHPower) 30 Prozent der Kosten, bis maximal 500 Franken, erstattet. Die Kosten werden dann erstattet, wenn der Haushalt der Verbraucher:innen im «alten» Stadtgebiet liege. Liegt der Haushalt in Herblingen, Buchthalten oder Hemmental, den Gebieten der ehemaligen eigenständigen Gemeinden, werde keine Vergünstigung gewährt. Dies mit der Begründung, diese Verbraucher:innen würde nicht zur Kundschaft von SHPower gehören. Diese ehemaligen Gemeindegebiete werden mit Strom vom kantonalen Werk, der EKS AG, versorgt.
Wenn es bei dieser Aktion wirklich um Stromsparen auf der Gemarkung der Stadt Schaffhausen geht, so wie dies die Klimaverordnung unserer Stadt, welche für die ganze Stadt Aussagen macht festhält, kann es doch nicht darauf ankommen wer Lieferant des Stroms der Grundversorgung ist, heisst es im vorliegenden Schreiben. Denn genau für solche Massnahmen habe der Grosse Stadtrat im Frühsommer 2023, mit der Genehmigung der Rechnung 2022, eine Klima-Reserve von 12 Millionen Franken geschaffen. "Sollten nicht daraus solche Aktionen bestritten werden?", fragt sich Hermann Schlatter.
Im Weitem könne es auch nicht im Interesse von SH-Power sein, für die Kosten von Stromsparmassnahmen aufzukommen, schmälere sich dadurch doch der Stromumsatz von SH-Power, was schlussendlich gegen die unternehmerischen Ziele, der Lieferung von Strom zu kostengünstigen Preisen spreche.
Für Hermann Schlatter stellen sich daher folgende dringliche Fragen:
1. Weshalb wird die erwähnte Aktion «Förderung von stromeffizienten Haushaltsgeräten» nicht der ganzen Bevölkerung der Stadt Schaffhausen zugestanden, so wie im Budget 2024 auf Seite 148 erwähnt?
2. Schafft der Stadtrat mit der jetzt lancierten Aktion nicht zwei Kategorien von Stadtbewohner:innen?
3. Werden die Kosten dieser Aktion SH-Power belastet, oder werden sie zu Lasten der Klima-Reserve, welche mit der Rechnung 2022 geschaffen wurde, verbucht?
4. Hat SH-Power diese Kosten zu tragen? Wenn ja, ist diese Aktion aus Sicht des Stadtrats wirklich im Sinne des Grundauftrags von SH-Power?
5. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, welche für diese Aktion eingestellt wurden? Und welche Anzahl an Gesuchen können damit erfüllt werden?
6. Wird diese Aktion zur Verbeugung einer mutmasslichen Strommangellage lanciert? Wenn ja, sind noch weitere solche Massnahmen geplant? Welche und in welchem finanziellen Ausmass liegen diese?