Am 22. Oktober wählen die Schweizer Stimmberechtigten das neue Parlament: die Legislative auf Bundesebene. Die Bundesversammlung, so die offizielle Bezeichnung des Schweizer Parlaments, besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: der Grossen und der Kleinen Kammer. Die Grosse Kammer, der Nationalrat, besteht aus 200 Sitzen und repräsentiert die Bevölkerung der Schweiz. Die Kleine Kammer, der Ständerat, vertritt mit 46 Sitzen die 26 Kantone. Die Hauptaufgabe des Parlaments ist das Erlassen von Gesetzen. Weiter genehmigt es Budgets und wählt die Mitglieder der obersten Bundesbehörden. Alle Geschäfte werden von beiden Räten behandelt. Das Inkrafttreten der daraus resultierenden Beschlüsse kann nur durch die Übereinstimmung von National- und Ständerat erfolgen. Im Kanton Schaffhausen kandidieren insgesamt 38 Politiker:innen auf 20 Listen für den Nationalrat, fünf bewerben sich um einen Ständeratssitz.
38 wollen in den Nationalrat
Die 200 Sitze im Nationalrat (Grosse Kammer) werden nach der Bevölkerungszahl der 26 Schweizer Kantone verteilt. Der Kanton Zürich, als bevölkerungsstärkster Kanton, hat in der Legislaturperiode 2023–2027 Anspruch auf 36 Sitze. Schaffhausen stehen zwei Sitze zu. Alle Kandidierenden auf diese zwei Sitze sind auf dieser Doppelseite aufgeführt und hatten die Möglichkeit, eine Frage zu ihren politischen Zielen zu beantworten. Aktuell vertreten Thomas Hurter (SVP) und Martina Munz (SP) den Kanton Schaffhausen.
Die Nationalratswahl findet nach dem Proporzsystem (Verhältniswahl) statt. Das bedeutet in erster Linie, dass die Sitze auf verschiedene Parteien verteilt werden. Parteien, die mehr Stimmen gewinnen, erhalten dabei mehr Sitze als Parteien, die weniger Stimmen gewonnen haben.
Richtig wählen
Die Wahlzettel für die Nationalratswahlen werden als Broschüre von der jeweiligen Gemeinde versendet. Diese Broschüre beinhaltet 23 heraustrennbare Wahlzettel. 22 davon sind jeweils mit den Namen zweier Kandidierenden vorgedruckt (Listen). Der letzte Wahlzettel ist ohne Namen vorgesehen. Nur ein Wahlzettel darf dem Stimmkuvert beiliegen, ansonsten wird dieses als ungültig erklärt.
Beim Wählen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder wird an dem Wahlzettel nichts verändert und einer der vorgedruckten Wahlzettel in das Stimmkuvert gelegt. Oder aber ein vorgedruckter Wahlzettel wird handschriftlich angepasst, indem man einen Namen davon streicht und durch einen anderen ersetzt. Auf dem leeren Wahlzettel (letzte Seite der Wahlzettelbroschüre) können Personen nach eigener Wahl eingefügt werden. Ein Wahlzettel darf höchstens zwei Namen enthalten: Allerdings nur von Kandidierenden, die auf einer der gedruckten Listen stehen.
Frischer Wind für den Ständerat?
Die 46-köpfige Kleine Kammer wird ebenfalls am kommenden 22. Oktober gewählt. Der Kanton Schaffhausen hat, wie die meisten anderen Kantone auch, Anspruch auf zwei Ständeratssitze. Die Wahl findet nach dem Majorzsystem statt. Bei Majorzwahlen werden Kandidierende direkt gewählt, das bedeutet, dass die Person mit den meisten Stimmen das Rennen macht. Der blaue Wahlzettel für die Wahl von zwei Mitgliedern des Ständerates muss handschriftlich ausgefüllt werden.
Die bisherigen Ständeräte Hannes Germann (SVP, seit 2002) und Thomas Minder (parteilos, Fraktion der SVP, seit 2011) kandidieren erneut und stellen sich somit für eine weitere Legislaturperiode von vier Jahren zur Verfügung. Weitere wählbare Kandidat:innen für die Legislaturperiode 2024–2027 sind Simon Stocker (SP), Nina Schärrer (FDP) und Lisa Brühlmann (Junge Grüne).
Majorzwahlen sind Mehrheitswahlen. Ein Kandidat oder eine Kandidatin muss beim ersten Wahlgang über 50 Prozent aller Stimmen haben, um gewählt zu sein (absolutes Mehr). Sollte dies nicht der Fall sein, würde es am 19. November einen zweiten Wahlgang geben.
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht steht allen Schweizer Bürger:innen ab dem 18. Lebensjahr zu, sofern sie in einem Kanton wohnhaft sind. Auslandschweizer:innen dürfen nur an der Nationalratswahl teilnehmen. Für eine gültige Stimme muss das ausgefüllte Stimmcouvert bis am Abstimmungssonntag, 11 Uhr, im Briefkasten des Stadt- beziehungsweise Gemeindehauses eintreffen.