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Kanton
08.10.2023

Regierung legt Bericht über Verbesserung der Aufsicht über die Pflegeheime vor

Bild: rawpixel.com
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine Vorlage zum Stand der Arbeiten zur Verbesserung der Aufsicht über die Pflegeheime im Kanton Schaffhausen vor. Die Vorlage stützt sich auf einen externer Bericht «Aufsichtskonzept Pflegeheim» vom vergangenen August. Die zusätzlich erforderlichen Personalressourcen werden im Rahmen des Oktoberbriefes beim Kantonsrat beantragt.

Hintergrund der Thematik ist der Untersuchungsbericht zum Pflegeheim «Hand in Hand» in Hemmental. Darin wird festgehalten, dass eine Heimaufsicht, basierend auf regelmässigen Berichterstattungen seitens der Institutionen und auf regelmässigen Besuchen in den Heimen, einzurichten ist. Die Aufsicht hat über die privaten und öffentlichen Heime aus einer Hand zu erfolgen. Für die Heimaufsicht sind die erforderlichen Personalressourcen zu veranschlagen.

Neues Rahmenkonzept

Der externe Bericht «Aufsichtskonzept Pflegeheim» der Firma «db dynamica» enthält ein Rahmenkonzept und listet den Ressourcenbedarf auf. Das Rahmenkonzept gibt den Rahmen für die Aufsichtstätigkeiten vor. Es beinhaltet die Themen Geltungsbereich und Grundsätze der Aufsicht, Rechtsgrundlagen, Aufsichtsorgane, Aufsichtstätigkeiten, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Daneben wurde der Ressourcenbedarf für die Aufsichtstätigkeiten berechnet. Die benötigten Ressourcen betragen für den Aufbau der Aufsicht initial je 50 Stellenprozent für das Jahr 2024 und für das Jahr 2025. Für die fortlaufende, wiederkehrende Aufsichtstätigkeit werden 120 Stellenprozente benötigt. Es wird mit Personalkosten für die Jahre 2024 und 2025 von je circa 230'000 Franken und ab 2026 wiederkehrend je mit 160'000 Franken pro Jahr gerechnet. Diese zusätzlichen Stellen werden im Rahmen des Oktoberbriefs mit Nachträgen zum Budget 2024 beim Kantonsrat beantragt. Im Untersuchungsbericht zum Pflegeheim Hand in Hand wurde weiter empfohlen, die nötigen gesetzlichen Änderungen betreffend Heimaufsicht in die Wege zu leiten. Die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen wird in einem zweiten Schritt folgen. Bis dahin werden, abgestützt auf die bestehenden Rechtsgrundlagen, die im externen Bericht «Aufsichtskonzept Pflegeheim» beschriebenen Massnahmen ergriffen, um die Heimaufsicht zeitnah zu verbessern.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen