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Kanton
04.10.2023

Einigung über Zukunft des Depotareals in Schleitheim erzielt

Daniel Preisig, Präsident der Verwaltungskommission vbsh, Urs Fischer, Gemeindepräsident Schleitheim, und Patrick Altenburger, Geschäftsführer vbsh (v.l.)
Daniel Preisig, Präsident der Verwaltungskommission vbsh, Urs Fischer, Gemeindepräsident Schleitheim, und Patrick Altenburger, Geschäftsführer vbsh (v.l.) Bild: zVg. vbsh
Das ab 2024 für den Busbetrieb nicht mehr benötigte Depot Schleitheim wird von der Standortgemeinde übernommen. Die Gemeinde Schleitheim und die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (vbsh) haben dazu einen Vertrag zur Übertragung des Baurechtes unterzeichnet. Mit der vorzeitig beschlossenen Übernahme gewinnt die Gemeinde Schleitheim per sofort die Handlungsfreiheit über die mittel- und langfristige Nutzung des Grundstückes.
Neu wird das Busdepot im Ebnat und nicht mehr in Schleitheim sein. Bild: Mevina Portner

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 wird die neue Einstellhalle Ebnatring von den Verkehrsbetrieben Schaffhausen (vbsh) in Betrieb genommen. Sie bietet Platz für die Garagierung aller Regionalbusse. Damit wird das alte Depotgebäude in Schleitheim, welches bisher als Depot eines Teils der Überlandbusse benutzt wurde, für den Busbetrieb nicht mehr benötigt, was innerhalb der Schaffhauser Bevölkerung für grosses Unverständnis sorgte.

Kaufvertrag unterzeichnet

Der Gemeinderat von Schleitheim und die vbsh haben einen Kaufvertrag über das Baurecht des Depotareals in Schleitheim auf dem Grundbuchamt unterzeichnet und diesen öffentlich beurkunden lassen. Der Kanton Schaffhausen stimmt der Übertragung des Baurechtes als Baurechtsgeber zu und verzichtet ausdrücklich auf sein Vorkaufsrecht. Die Übertragung des Baurechtes erfolgt per 1. Januar 2024. 

Gute Lösung für alle Parteien

Mit dieser Lösung konnte eine für alle Parteien gute Lösung erzielt werden. Die Gemeinde Schleitheim gewinnt per sofort die Handlungsfreiheit über die weitere mittel- und langfristige Nutzung des Grundstücks. Der Gemeinderat plant langfristig die bauliche Entwicklung des Grundstücks, und zwar so, dass es für die Gemeinde Schleitheim den grösstmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. Bis zur Entwicklung bietet sich der Gemeinde Schleitheim die Chance, das Grundstück sinnvoll und in ihrem Sinn zwischenzunutzen. Als Kaufpreis wurden 90000 Franken vereinbart, was den erwarteten Netto-Einnahmen für eine Zwischennutzung entspricht, bis das Grundstück anderweitig genutzt wird. Mit der Baurechtsübergabe leisten die vbsh der Gemeinde Schleitheim eine Entschädigung für den späteren Rückbau des Gebäudes im Umfang von 260‘000 Franken. Die Rückbaukosten wurden im Rahmen einer Kostenerhebung ermittelt.

Schaffhausen24, Originalmeldung vbsh/shb.