Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Der Bundesrat beabsichtigt, einen Zahlungsrahmen von rund 15,1 Milliarden Franken für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025–2028 zu beantragen. Zudem beantragt er einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Gleichzeitig legt der Bundesrat die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und die technische Entwicklung der gesamten Bahninfrastruktur in der Schweiz fest.
Projekte müssen umgesetzt werden
Die Regierung stützt grundsätzlich die Priorisierung im Substanzerhalt. Vorgesehene Projekte dürfen aber unter keinen Umständen zurückgestellt werden. Auch Ausbaumassnahmen, die zum Substanzerhalt zählen, dürfen nicht infrage gestellt sein. Nach Ansicht des Regierungsrates ist der Sicherheit ein grosses Gewicht beizumessen ist, namentlich beim Aufenthalt auf den Perrons.