Von Mitte Februar bis Ende April 2023 wurde ein Vernehmlassungsverfahren zu den provisorischen Spitallisten 2024 durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden im Anschluss punktuelle Anpassungen vorgenommen. Mit der Festsetzung der Schaffhauser Spitallisten 2024 wird im Kanton Schaffhausen für die kommenden 10 Jahre eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung von stationären medizinischen Leistungen sichergestellt. Bei der Bedarfsprognose wurden demografische, medizinische und epidemiologische Entwicklungen berücksichtigt. Die Schaffhauser Einwohner:innen können die Spitäler frei wählen, bei denen die entsprechende stationäre Behandlung auf den Spitallisten des Kantons Schaffhausen aufgeführt ist.
Erste Etappe: Konzeptionelle Grundlagen
Die aktuell geltenden Spitallisten Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation basieren auf der Spitalplanung 2012 mit einem Prognosehorizont bis ins Jahr 2020. Der Bund verpflichtet die Kantone zu einer bedarfsgerechten Spitalversorgung und zum Erstellen von Spitallisten. Nach rund zehn Jahren wurde folglich ein neuer Planungsbericht erstellt und Grundsätze für die Spitalplanung im Kanton Schaffhausen wurden erarbeitet.
Der am 10. Januar 2022 vom Kantonsrat einstimmig genehmigte Planungsbericht vom 8. Juni 2021 prognostiziert ‒ basierend auf der demografischen, medizinischen und epidemiologischen Entwicklung ‒ den stationären Versorgungsbedarf für die Bevölkerung des Kantons Schaffhausen bis ins Jahr 2030. Das Prognosemodel basiert auf der Zürcher Methodik, die in diversen Schweizer Kantonen die Grundlage für die Spitalplanung bildet.
Zeitgleich mit dem Planungsbericht genehmigte der Kantonsrat zehn Grundsätze für die Schaffhauser Spitalplanung. Die Planungsgrundsätze bilden die strategischen Leitlinien für die Spitalplanung 2023. Das Ziel ist, für die Schaffhauser Bevölkerung eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige stationäre Grundversorgung sicherzustellen. Um dem Bedürfnis der Bevölkerung nach einer freien Spitalwahl nachzukommen, werden für alle Leistungen inner- und ausserkantonale Spitäler auf die Spitallisten aufgenommen. Die Anforderungen an die Listenspitäler richten sich im Wesentlichen nach dem Spitalplanungsleistungsgruppen-Konzept der Schweizerischen Gesundheitsdirektorkonferenz (GDK). Generelle Anforderung an alle Listenspitäler sind die Aufnahmepflicht aller Patientinnen und Patienten, die Aus- und Weiterbildung des Personals, die Einhaltung der generellen Qualitätsanforderungen, die Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie die Erreichbarkeit des Spitals. Hinzu kommen pro Spitalplanungsleistungsgruppe (SPLG) medizinisch begründete Anforderungen wie zum Beispiel die Erreichbarkeit von Fachärzt:innen, das Vorhandensein einer Notfall- und Intensivstation, eines Tumorboards, Mindestfallzahlen und Zertifizierungen.
Zweite Etappe: Ausschreibung, Evaluation und Vernehmlassungsverfahren
Basierend auf den Bedarfsprognosen schrieb der Kanton die Leistungsaufträge im Juli 2022 aus. Die Leistungsaufträge wurden aufgrund von Zuteilungskriterien wie beispielsweise Schaffhauser Spitäler, geografische Nähe zum Kanton Schaffhausen, Anzahl der behandelten Schaffhauser Patient:innen provisorisch den einzelnen Spitälern zugeteilt. Die Beurteilungskriterien für die Leistungsvergabe sind im Bericht «Spitallisten 2024 Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation» festgehalten, in welchem auch Ablehnungen von Leistungsaufträgen, eingeschränkte Vergaben sowie Vergaben mit auflösender Bedingung aufgeführt und erläutert werden. Mit Beschluss vom 14. Februar 2023 gab der Regierungsrat die provisorischen Spitallisten zur Vernehmlassung frei. Die Bewerberinnen und Bewerber wie auch die Standortkantone erhielten somit Gelegenheit, sich zu den provisorischen Spitallisten zu äussern.
Nicht alle Bewerber:innen ‒ auch wenn sie die generellen und leistungsspezifischen Anforderungen erfüllten ‒ konnten für die Aufnahme auf die Schaffhauser Spitallisten berücksichtigt werden, da das Angebot mit dem Bedarf abgestimmt werden musste. Die Grundversorgung erfolgt gemäss Planungsgrundsätzen wohnortnahe. Für komplexere Eingriffe sollen möglichst Kooperationen die wohnortnahe Versorgung in hoher Qualität sicherstellen. Entsprechend wurden Spitäler, die mit den Schaffhauser Spitälern, dem Kantonsspital Schaffhausen oder der Privatklinik Belair, eine Kooperationsvereinbarung eingingen, bei der Zuteilung der Leistungsaufträge bevorzugt.
Dritte Etappe: Festsetzung der Spitallisten
Am Dienstag, 29. August setzte der Regierungsrat den auf der Basis der Vernehmlassung finalisierten Bericht «Spitallisten 2024 Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation» inklusive den Anhängen mit den Anforderungen sowie die drei Schaffhauser Spitallisten 2024 Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation fest. Die drei Spitallisten treten per 1. Januar 2024 in Kraft.
Akutsomatik
Die Schaffhauser Spitalliste 2024 Akutsomatik umfasst zehn Standorte. Der Zugang zu medizinischen Leistungen auf hohem Niveau ist damit für die Schaffhauser Bevölkerung gewährleistet. Die Grundversorgung wird wohnortnahe ‒ in der Regel innerhalb des Kantons ‒ sichergestellt. Dem Kantonsspital Schaffhausen (KSSH) wurden daher umfassend Leistungsaufträge, für welche es sich beworben hatte und für welche es die generellen und leistungsspezifischen Anforderungen erfüllte, erteilt. Kooperationen des KSSH mit spezialisierten Zentrumsspitälern erweitern das lokale Leistungsangebot. Das Privatspital Belair in Schaffhausen bewarb sich wie bisher als Elektivspital. Als zweites akutsomatisches Spital im Kanton Schaffhausen bietet die Privatklinik Belair in den angebotenen elektiven Bereichen eine Wahlmöglichkeit. Der Privatklinik Belair wurden daher für die beantragten SPLG elektive Leistungsaufträge erteilt.
Zur Ergänzung der Grundversorgung erhalten das Universitätsspital Zürich (USZ) und das Universitäts-Kinderspital Zürich (Kispi) einen Leistungsauftrag. Um dem Bedürfnis der Bevölkerung nach freier Spitalwahl nachzukommen, werden zusätzlich die für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Schaffhausen wohnortnahen Spitäler, das Kantonspital Winterthur (KSW) sowie das Spital Bülach, auf die Spitalliste aufgenommen. Entsprechend erhalten zusätzlich zum KSSH das USZ, das Kispi, das KSW und das Spital Bülach Leistungsaufträge inklusive Grundversorgung.
Selektiv einzelne Leistungsaufträge erhalten das Stadtspital Triemli in Zürich und die Klinik Hirslanden in Zürich. Ebenso erhalten zwei Spezialkliniken, die Universitätsklinik Balgrist in Zürich und die Klinik Lengg in Zürich, Leistungsaufträge, für die sie sich beworben haben.
Psychiatrie
Die Schaffhauser Spitalliste 2024 Psychiatrie umfasst acht Standorte. Sie ist neu gegliedert nach Akut- und Vollversorgung einerseits sowie nach Spezialversorgung andererseits und bildet die Zuständigkeiten für einzelne Altersgruppen ab.
Das Psychiatriezentrum Breitenau der Spitäler Schaffhausen bewarb sich wie bisher umfassend als lokales Grundversorgerspital für Erwachsene und es wurden ihm umfassend Leistungsaufträge erteilt. Damit ist die innerkantonale und wohnortnahe Grundversorgung im Bereich Psychiatrie sichergestellt. In einigen SPLG werden in der Breitenau ausschliesslich Akutbehandlungen zur Stabilisierung inklusive einer Basispsychotherapie angeboten. Für spezialisierte, psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen in diesen SPLG werden die Patientinnen und Patienten an andere, spezialisierte Kliniken überwiesen. Da gemäss den Planungsgrundsätzen für alle Leistungen inner- und ausserkantonale Spitäler aufgenommen werden, erhalten mit der Schaffhauser Spitalliste 2024 Psychiatrie nebst der Breitenau die Psychiatrischen Dienste Thurgau in Münsterlingen einen Grundversorgungsauftrag für Erwachsenen- und Gerontopsychiatrie.
Die Integrierte Psychiatrie Winterthur - Zürcher Unterland (IPW) bewarb sich neu mit dem Kriseninterventionszentrum (KIZ). Dem KIZ der IPW wurden deshalb spezialisierte Leistungsaufträge für Erwachsene, eingeschränkt auf Akutbehandlungen zur Stabilisierung inklusive einer Basis-Psychotherapie, erteilt. Weitere spezialisierte Leistungsaufträge erhalten die Forel Klinik in Ellikon an der Thur für Erwachsene mit Suchtproblemen sowie das Universitätsspital in Zürich (für Erwachsene mit Essstörungen).
Für die stationäre Versorgung der Kinder und Jugendlichen erhalten die Clienia in Littenheid TG und die Klinik Sonnenhof in Ganterschwil SG Leistungsaufträge. Neu bewarb sich für Kinder und Jugendliche das KSW mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum. Dieses erhält einen Spezialversorgungs-Leistungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Rehabilitation
Die Schaffhauser Spitalliste 2024 Rehabilitation umfasst zehn Standorte. Analog der Schaffhauser Spitalliste 2024 Psychiatrie werden auch hier die Leistungsaufträge für verschiedene Altersbereiche gesondert vergeben.
Das 2023 eingeführte Spitalplanungsleistungsgruppen-Konzept Rehabilitation des Kantons Zürich bildet die geriatrische Rehabilitation als Querschnittbereich (unter anderem Altersbereiche: Pädiatrische Rehabilitation, Erwachsenenrehabilitation und Geriatrische Rehabilitation) ab. Die Leistungsaufträge für verschiedene SPLG, die sich primär an Organsystemen orientieren, werden nach Altersbereich für die einzelnen SPLG vergeben. Die Erfahrung in der Geriatrie in den letzten Jahren zeigte jedoch, dass eine umfassende Behandlung betagter und multimorbider Patient:innen zielführender ist als eine primäre Konzentration auf einzelne Organsysteme. Das KSSH verfolgt diese Strategie und erhält daher einen Leistungsauftrag für alle häufig auftretenden Rehabilitations-SPLG für geriatrische Patient:innen. Damit wird sichergestellt, dass die geriatrische Rehabilitation weiterhin in Schaffhausen angeboten werden kann. Die räumliche Einheit mit dem Akutspital im KSSH bietet Gewähr für die notwendige medizinische Versorgung. Als weitere wohnortnahe Rehabilitationsklinik hat die Klinik St. Katharinental der Spital Thurgau AG in Diessenhofen Leistungsaufträge für geriatrische Rehabilitation und für Erwachsenen Rehabilitation erhalten.
Zahlreiche weitere ausserkantonale Kliniken bewarben sich für Rehabilitationsleistungsaufträge. Diese wurden gemäss den Anforderungen der jeweiligen SPLG und nach festgelegten Kriterien (geografische Nähe zum Kanton Schaffhausen, Anzahl der behandelten Schaffhauser Patient:innen) vergeben. So erhalten für die Erwachsenen Rehabilitation nebst der Klinik St. Katharinental folgende Kliniken einen Leistungsauftrag des Kantons Schaffhausen:
Die Zürcher RehaZentren
Klinik Wald in Wald ZH
Rehaklinik Zihlschlacht TG
ZURZACHER Care Rehaklinik, Bad Zurzach AG
Klinik Gais AR
Schweizer Paraplegikerzentrum in Nottwil LU
Universitätsklinik Balgrist ZH
Rehaklinik Bellikon AG
Die Leistungsaufträge für die pädiatrische Rehabilitation wurden dem Universitätskinderspital Zürich am Standort Affoltern am Albis ZH erteilt.
Die neuen Spitallisten treten am 1. Januar 2024 in Kraft
Die neuen Schaffhauser Spitallisten 2024 Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation gelten ab dem 1. Januar 2024. Sie ersetzen die bisherigen Schaffhauser Spitallisten. Die auf den Schaffhauser Spitallisten 2024 aufgeführten Listenspitäler sind berechtigt, im Rahmen der erteilten Leistungsaufträge zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) tätig zu sein und verpflichten sich, Leistungen im Rahmen der erteilten Leistungsaufträge zu erbringen und die damit verbundenen Anforderungen zu erfüllen. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit den erteilten Leistungsaufträgen für die Schaffhauser Bevölkerung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung geschaffen zu haben.