Ja, aber zu Kulturbotschaft 2025-2028.
Der Regierungsrat stimmt im Grundsatz der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025-2028 zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Die Kulturbotschaft zeigt die Förderbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes (Bundesamt für Kultur, Stiftung Pro Helvetia, Schweizerische Nationalbibliothek, Schweizerisches Nationalmuseum), die geplanten Aktivitäten und Schwerpunkte der vom Bund unternommenen Kulturfördermassnamen, die Herausforderungen und die Ziele sowie den Finanzbedarf für die Kreditperiode 2025-2028 auf. Das teilt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung mit.
Die Regierung begrüsst es, dass die Kulturbotschaft die langfristigen und weiterhin gültigen Ziele des Bundes seit 2016 übernimmt und dass die Kulturbotschaft klarstellt, wie wichtig es ist, die Unabhängigkeit von Kunst und Kultur sicherzustellen. Positiv ist für den Regierungsrat, dass die Kulturbotschaft weitgehend auf Kontinuität ausgerichtet ist. Die Regierung bringt aber zahlreiche Anmerkungen und Einwände an. Vorbehalte werden insbesondere zur Kulturpolitik über die Staatsebenen angebracht: Der nationale Kulturdialog kann aufgrund des föderalen Systems keine verbindlichen Vorgaben beschliessen. Kritisiert wird zudem, dass die geplante Finanzierung zur Weiterführung der Massnahmen nicht ausreicht. Der Regierungsrat fordert daher, dass der Bund eine Erhöhung der finanziellen Mittel zur adäquaten Umsetzung der Kulturbotschaft ernsthaft prüft.
Ja zu Stalking-Straftatbestand
Der Regierungsrat stimmt der neuen Strafnorm zu Stalking zu, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates festhält. Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative "StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen" schlägt die nationalrätliche Kommission eine neue Strafnorm vor, die das "Stalking" bzw. die Nachstellung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
"Stalking" ist ein vorsätzliches Verhalten, das aus wiederholten Bedrohungen einer anderen Person besteht, die dazu führen, dass diese um ihre Sicherheit fürchtet. Das Spektrum möglicher Handlungen ist sehr breit und es gibt keine Verhaltensweise, die dabei immer vorkommt. Stalking reicht vom Suchen von Kontakt und persönlicher Nähe über Auflauern, Beobachten, Verfolgen, Eindringen in die Wohnung, Ausspionieren, Handeln im Namen des Opfers, Ehrverletzungen und Einschüchterungen bis hin zu Zwang und Gewalt.
Die Regierung begrüsst die Schaffung einer eigenständigen "Stalking"-Strafnorm. Dadurch wird deutlich gemacht, dass es sich beim Stalking um ein strafbares Verhalten handelt, wodurch eine stärkere präventive Wirkung erzielt werden kann.
Neue Leiterin des Handelsregisteramtes
Der Regierungsrat hat Dr. Anna Katharina Rüdlinger, Zürich, zur neuen Leiterin des Handelsregisteramtes ernannt. Die 57-jährige Anna Katharina Rüdlinger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Basel. Sie arbeitete u.a. während acht Jahren im Eidgenössischen Amt für das Handelsregister. Seit dem 1. Mai 2020 ist sie stellvertretende Leiterin des Handelsregisteramtes des Kantons Schaffhausen. Anna Katharina Rüdlinger tritt ihr neues Amt am 1. März 2024 an. Sie übernimmt die Nachfolge des altershalber zurücktretenden Marcel Dubois.