In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut. Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen. Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern. Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Revision entgegengewirkt werden. Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, so dass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita. Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag bzw. von 2 Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung. Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich – gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen – voraussichtlich auf insgesamt rund 370 000 Franken pro Jahr.
Der Entwurf der Vorlage wird bei Parteien, Behörden und den entsprechenden Institutionen und Diensten in Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist endet am 20. Oktober.
Teilrevision der Verordnung über die Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes
Der Regierungsrat hat rückwirkend auf den 1. August eine kleine Änderung der Verordnung über die Aufgaben der Abteilung Schulische Abklärung und Beratung (Schulpsychologischer Dienst) vorgenommen. Die Abteilung Schulische Abklärung und Beratung führt neu bei der Zuteilung in eine Einschulungsklasse nur noch eine schulpsychologische Abklärung durch und stellt einen Antrag, wenn die Eltern mit der Zuteilung nicht einverstanden sind. Dies hat der Erziehungsrat so beschlossen. Diese Anpassung des Zuteilungsverfahrens wirkt sich entsprechend auf den Aufgabenbereich der Abteilung Schulische Abklärung und Beratung aus und wird mit der Verordnungsänderung umgesetzt.
Ja, aber zu Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung der vorgeschlagenen Änderung des Urheberrechtsgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, dass grosse Online-Dienste (z.B. Google, Facebook, YouTube, Twitter, Tiktok, LinkedIn) Medienunternehmen (Zeitungsverlage, Nachrichtenportale) sowie Journalisten und Journalistinnen für die Nutzung ihrer Inhalte in Form von Snippets (kurze Textvorschauen) oder Thumbnails (kleine Bildvorschauen) eine Vergütung zahlen müssen. Die Vergütungspflicht birgt allerdings das Risiko, dass Online-Dienste auf Snippets oder Thumbnails verzichten, um der Vergütungspflicht ganz oder zumindest teilweise zu entgehen. Entsprechend empfiehlt denn auch eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie, die weitere Entwicklung im Ausland zu beobachten.
Das vom Bund angestrebte – unterstützungswürdige – Ziel der Vergütung von Medienunternehmen sowie Journalisten und Journalistinnen für die Nutzung ihrer Inhalte durch grosse Online-Dienste hat bei der Umsetzung in Spanien und Deutschland zu unerwünschten Folgen geführt. Die Regierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass mit der Vorlage weder ausgeschlossen noch verhindert werden könne, dass gewisse, möglicherweise auch erhebliche Nachteile eintreten. Entsprechend sind die Folgen der Vorlage des Bundesrates nicht abschätzbar. Die Regierung befürchtet, dass diese Vorlage dazu führen könnte, dass die Online-Dienste aus Kostenüberlegungen Informationsdienste abschalten oder auf die Veröffentlichung journalistischer Inhalte verzichten. Namentlich kleinere Medienunternehmen würden dadurch an Reichweite verlieren und im Gegenzug nur in geringem Umfang einen wirtschaftlichen Mehrwert durch Vergütungen erzielen. Angesichts der langen Dauer von Gesetzgebungsverfahren spricht sich der Regierungsrat dennoch für ein schnelles Handeln aus und stimmt der Vorlage deshalb im Grundsatz zu.
Ja zu Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes
Der Regierungsrat stimmt – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren – der Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Bei der Gesetzesrevision geht es um die Präzisierung der Rolle der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren. Die Kantone können sich neu nicht nur zur Kostenschätzung der Versicherer, sondern neu auch zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet äussern. Die Vorlage sieht zudem eine Änderung in Bezug auf den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen vor: Nach aktuellem Recht wird der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen in jedem Fall der versicherten Person gewährt. Bei Personen, deren Prämie vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist, soll neu die Rückerstattung den Kantonen gewährt werden, welche die Prämienverbilligung bezahlt haben.
Ja, aber zu Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation
Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI), wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Die Botschaft für die Jahre 2025–2028 enthält eine Bilanz über die laufende Periode und bezeichnet für die neue Förderperiode die Schwerpunkte, Ziele und Massnahmen und beantragt die für die Umsetzung notwendigen finanziellen Mittel. Damit werden Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert. Die Vorlage ist geprägt von Budgetkürzungen zu Lasten der Kantone.
Mit dem Bundesrat ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Schweiz im für die Wohlfahrt des Landes fundamentalen BFI-Bereich eine führende Stellung behalten und damit nachhaltige Perspektiven für Individuen, Gesellschaft und Wirtschaft schaffen soll. Die Regierung fordert aber – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren – ein stärkeres Finanzwachstum für die BFI-Periode 2025–2028 und eine Beteiligung des Bundes im bisherigen Rahmen.
Neue Leiterin der Dienststelle Familie und Jugend
Der Regierungsrat hat Bettina Grubenmann, Winterthur, zur neuen Leiterin der neu organisierten Dienststelle «Familie und Jugend» ernannt. Um den immer wichtiger werdenden Bereich Familien- und Jugendpolitik stärken zu können, wurde eine Umstrukturierung der bisherigen Dienststelle «Sport, Familie und Jugend» beschlossen. Der Bereich Sport wird aus der Dienststelle ausgegliedert und dem Departementssekretariat als zukünftige «Fachstelle Sport» unterstellt. Diese Fachstelle wird vom bisherigen Leiter der Dienststelle «Sport, Familie und Jugend», Daniel Spitz, geleitet.
Die 56-jährige Bettina Grubenmann wird im März 2024 als neue Leiterin der neu bezeichneten Dienststelle «Familie und Jugend» ihre Arbeit aufnehmen. Sie verfügt über ein Doktorat in Pädagogik der Universität Zürich. Als Dozentin an der Fachhochschule St. Gallen hat sie den Professorentitel erlangt. Nach dem Doktorat war sie zuerst an der Universität Zürich als Oberassistentin bzw. Stabsmitarbeitern tätig, bevor sie 2010 ihre aktuelle Stelle als Dozentin an der Fachhochschule St. Gallen (heute OST) antrat. In dieser Funktion ist sie eine ausgewiesene Expertin im Fachbereich "Familie und Jugend".