«Freie Wahl des Wohnortes – auch für Menschen mit Behinderung» – dies fordert die UN Behindertenrechtskonvention. Die Schweiz hat die Konvention unterschrieben. Jetzt müssen vom Bund und von den Kantonen die gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, wie das Lindli-Huus in einer Medienmitteilung schreibt. Der Kanton Zürich sei bereits vorausgegangen und hat mit dem Selbstbestimmungsgesetz sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Umsetzung dieser Grundlagen beschrieben und verabschiedet. Erste Erfahrungen aus dem Kanton Zürich für diese Umsetzung liegen vor.
Darüber möchte der Stiftungsrat des Lindli-Huus, Wohnhaus für körperbehinderte Menschen, Interessierte, Betroffene und Verantwortliche informieren und somit zu einer Meinungsbildung beitragen.
Am Donnerstag, 26. Oktober, von 17 bis 19 Uhr findet im Hofackerzentrum in Schaffhausen ein Infoabendstatt. Nach dem Vortrag von Daniel Frei, Co-Präsident ARTISET Zürich und Sabrina Gröbli, stv. Geschäftsleitung ARTISET Zürich sowie einer Podiumsdiskussion, bei der Vertreter:innen unterschiedlichster Perspektiven zu Wort kommen, lädt der Stiftungsrat des Lindli-Huus zu einem Apéro ein, bei dem auf individueller Ebene das Thema weiter vertieft werden kann.
Konkrete weitere Informationen sind auf der Webseite des Lindli-Huus zu finden.