Die neue Mehrwertausgleichsverordnung regelt den Ausgleich für Mehrwerte, die aufgrund einer Ein- oder Umzonung entstehen. In diesen Fällen ist dem Kanton bei Neueinzonungen ein Mehrwertausgleich von 30 % und bei Umzonungen von 20 % des Bodenmehrwerts zu leisten. Diese Mittel fliessen in den Mehrwertausgleichsfonds. Mittel aus dem Mehrwertausgleichsfonds werden für raumplanerische Massnahmen und die Finanzierung von entschädigungspflichtigen Planungen verwendet. In der neuen Verordnung werden die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert. Da vom Vollzug zahlreiche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer betroffen sein können, wurde eine Vernehmlassung zum Entwurf der Mehrwertausgleichsverordnung durchgeführt. Die Rückmeldungen dazu waren grundsätzlich positiv, wie es seitens Staatskanzlei heisst. Die Anpassungsanträge wurden mehrheitlich übernommen.
Kanton
10.08.2023
Neue Mehrwertausgleichsverordnung

Der Schaffhauser Regierungsrat informiert.
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Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Regierungsrat hat auf den 1. September 2023 die neue Mehrwertausgleichsverordnung er-lassen. Mit der neuen Verordnung wird das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz umgesetzt.