Hintergrund ist die Bundesgesetzgebung über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall, wie es seitens Schaffhauser Regierungsrat in einer Medienmitteilung heisst. Per 1. Juli wurde nun eine Verordnung über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall erlassen. Das Bundesgesetz verfolgt das Ziel, die Sicherheit bei der Verwendung von gefährlichen Produkten zu verbessern, welche nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall aussenden. Bei der Verwendung dieser Produkte sollen Bund und Kantone künftig kontrollieren können, ob die sicherheitsrelevanten Vorgaben der Hersteller eingehalten werden. Zurzeit stehen gefährliche Laserpointer im Fokus einer solchen Massnahme, da sie die Gesundheit der Bevölkerung massiv gefährden und für spezifische Berufsgruppen ein erhebliches Sicherheitsproblem darstellen. Gefährliche Laserpointer sind in der Schweiz verboten.
Für den überwiegenden Teil der Vollzugsaufgaben sind die Kantone zuständig. Die Vollzugsaufgaben sollen risikobasiert ausgestaltet werden. Zur Umsetzung der Bundesgesetzgebung ist eine kantonale Ausführungsverordnung erforderlich. Geregelt werden die Vollzugszuständigkeiten für Kontrollen in den Bereichen Nichtionisierende Strahlung in Solarien und in der Kosmetik, Veranstaltungen mit Schall sowie Verwendung von Laserpointern.