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Schaffhausen
21.06.2023

Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärzt:innen

Bild: AdobeStock
Der Regierungsrat hat auf den 1. Juli eine Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte erlassen. Die Verordnung ist befristet bis am 30. Juni 2025.

Wie der Regierungsrat mitteilt, hat er auf den 1. Juli 2023 eine Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärzt:innen erlassen. Die Verordnung ist befristet bis am 30. Juni 2025. Hintergrund ist die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung bezüglich der Zulassung von Leistungserbringern. Neu sind die Kantone verpflichtet, für mindestens ein medizinisches Fachgebiet oder eine Region Höchstzahlen für die Neuzulassung von Ärzt:innen festzulegen. Die Kantone haben das aktuelle Angebot an Ärzt:innen im Verhältnis zum vom Bund ermittelten Versorgungsgrad zu setzen. Aus dem durch den Bund ermittelten Versorgungsgrad, dem vom Kanton ermittelten tatsächlichen Angebot an Vollzeitäquivalenten sowie aus dem kantonalen Gewichtungsfaktor ergibt sich die Höchstzahl für das betroffene medizinische Fachgebiet. Neue Ärzt:innen können nur dann zur Tätigkeit zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen werden, wenn die entsprechende kantonale Höchstzahl noch nicht erreicht ist.

Höchstzahlen festgelegt

Aufgrund dieser Kriterien ergibt sich im Kanton Schaffhausen eine Überversorgung im schweizweiten Vergleich im Fachgebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie im Fachgebiet der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie. Entsprechend werden in der neuen kantonalen Verordnung Höchstzahlen in diesen Fachgebieten festgelegt. Die Höchstzahlen sind periodisch zu überprüfen. Daneben werden in der Verordnung die Grundzüge der Beschränkung ambulanter ärztlicher Leistungserbringer sowie deren Ausnahmen geregelt. Die jetzt aufgrund zeitlicher Dringlichkeit auf Verordnungsebene erlassenen Bestimmungen sollen 2025 in das kantonale Krankenversicherungsgesetz überführt werden.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen