Die energetischen Anforderungen an Gebäude sollen angepasst werden, wie das Baudepartement des Kantons Schaffhausen in einem Communiqué mitteilt. Dieses hat die dazu notwendige Revision der Energiehaushaltverordnung (EHV) und der Brandschutzverordnung (BSV) in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Anpassung erfolgt aufgrund der Dringlichkeit des Umstiegs auf einheimische erneuerbare Energien.
Energie- und klimapolitische Herausforderungen
In den letzten Jahren sind die Weichen der Energie- und Klimapolitik der Schweiz neu gestellt worden. Die Stichworte lauten: Ersatz fossiler Brenn- und Treibstoffe durch erneuerbare Energien, weitgehende Nutzung der Effizienzpotenziale, Dezentralisierung der Stromerzeugung, Nutzung einheimischer erneuerbarer Ressourcen und damit Reduktion der Importabhängigkeit und Erhöhung der Versorgungssicherheit. Der Kanton Schaffhausen konkretisiert diese Ziele im «Anschlusskonzept der kantonalen Energiepolitik 2018-2030» (kantonale Energiestrategie).
Der Ersatz von Erdöl und Erdgas durch erneuerbare lokal vorhandene Energie ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die seit 2020 geltende Klimastrategie des Kantons stärkt deshalb die energiepolitischen Massnahmen. Eine der wichtigsten Massnahme dabei ist die Anpassung der energetischen Anforderungen an Gebäude (MuKEn 2014), die seit 2021 im Baugesetz verankert ist und umgesetzt wird. Im Gesetz sind Stellschrauben eingebaut, die es dem Regierungs-rat erlauben, Anpassungen vorzunehmen.
Was ändert sich?
Die vorgeschlagenen Änderungen der EHV und der BSV sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen und den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme verstärken. Neubauten müssen zukünftig mehr Eigenstrom erzeugen als bisher, neu sind es 30 Watt pro Quadratmeter beheizte Fläche. Zudem wird der Anteil an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung von heute 20 auf 40 Prozent erhöht. Im Rahmen der Vorbildfunktion des Kantons und der Gemeinden werden deren Neubaustandards
geprüft und es wird der Ausstieg aus den fossilen Energien vorbereitet. An einzelnen Bestimmungen werden kleine Anpassungen im Sinne von Präzisierungen und Vereinfachungen vorgenommen. Die Anpassungen bei der BSV haben zum Ziel, den Bewilligungsprozess bei Wärmepumpen, insbesondere aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen, zu vereinfachen.
Auswirkungen der Verordnungsanpassungen
Mit dem Verordnungspaket soll die sparsame Verwendung von Energie und die vermehrte Nutzung einheimischer erneuerbarer Energie weiter vorangetrieben werden. Dadurch wird die Versorgungssicherheit erhöht und die Auslandabhängigkeit verringert. Der Regierungsrat soll da-bei den Spielraum nutzen, den ihm der Gesetzgeber gegeben hat. Das vorliegende Verordnungspaket wird bei Gemeinden, Parteien und Verbänden in Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. August. In der Folge werden die Rückmeldungen ausgewertet und die Verordnungen gegebenenfalls angepasst. Die Inkraftsetzung der Verordnungen ist auf diesen Herbst, dem 1. Oktober, geplant.