Ab kommendem Samstag, 27. Mai, gelten wieder Massnahmen, welche auch die Geflügelhalter:innen m Kanton Schaffhausen betreffen, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung. Verdächtige Krankheitsanzeichen und vermehrte Todesfälle müssen einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden.
Zahlreiche verendete Wasservögel
In den letzten Jahren sei die Vogelgrippe jeweils nach Abschluss des Wildvogel-Zugs im Frühling in der Schweiz weitgehend erloschen. Auch in diesem Jahr gingen die Fälle von an Vogelgrippe verendeten Wildvögeln im April deutlich zurück, so dass das BLV die einschränkenden Massnahmen für die Geflügelhaltung per Ende April 2023 aufhob. Die Geflügelhalter:innen konnten ihre Tiere, welche sie seit November gegen Wildvogel-Kontakte abschirmen mussten, wieder in den freien Auslauf lassen.
Mittlerweile zeige sich, dass das Virus in den Wildvögeln, insbesondere den Wasservögeln nach wie vor präsent sei. In verschiedenen Brutgebieten von Möwen seien viele verendete Vögel gefunden worden. Somit bestehe nach wie vor eine gewisse Gefahr einer Ansteckung von Hausgeflügel. Das BLV verordne deshalb ab kommenden Samstag, 27. Mai, für die ganze Schweiz wieder Massnahmen, um einen Seuchenausbruch in einer Geflügelhaltung möglichst rasch zu erkennen. Aufgrund des veränderten Verhaltens der Wildvögel im Sommer kann aber (zumindest vorläufig) auf eine Aufstallungspflicht oder eine Pflicht zur Netz-Abdeckung der Ausläufe verzichtet werden.
Umgehende Meldung an tiermedizinisches Fachpersonal
Für die ganze Schweiz gilt ein Beobachtungsgebiet. Somit seien auch die Geflügelhalter:innen in Schaffhausen, inklusive Büsingen, betroffen. Sie müssen umgehend eine Meldung an eine Tierärztin oder einen Tierarzt machen, wenn sie ausgeprägte respiratorische Symptome (Atemwegserkrankungen), ein Rückgang der Legeleistung, eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme oder vermehrte Todesfälle bei ihren Tieren beobachten. Tierhalter:innen mit mehr als 100 Stück Geflügel müssen zudem Aufzeichnungen zu Todesfällen und Krankheitsanzeichen machen.
Weitere einschränkende Massnahmen werden durch die Kantone lokal um entsprechende Seuchenherde verfügt (Kontrollgebiete). Zurzeit sei der Kanton Schaffhausen davon nicht betroffen.
Das Veterinäramt fordere alle Tierhalter:innen zur Wachsamkeit und zur korrekten Umsetzung der Massnahmen auf. Zudem sei zu erwarten, dass das Hausgeflügel auch im nächsten Winter vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss. Eine wichtige Massnahme sei es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, etwa durch einen überdachten und umzäunten Auslauf. Geflügelhaltende werden aufgefordert, ihre Gehege frühzeitig entsprechend auszurüsten.