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Neuhausen
25.05.2023

Die Schaffhauser Polizei ermittelt in Neuhausen fehlbaren E-Scooterfahrer

Ein E-Scooterfahrer muss sich wegen mehreren Delikten vor der Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten.
Ein E-Scooterfahrer muss sich wegen mehreren Delikten vor der Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten. Bild: Adobe Stock
Die Schaffhauser Polizei hat einen jugendlichen E-Scooterfahrer ermittelt, der sich am Mittwochnachmittag, 26. April, einer Polizeikontrolle entzogen und sein Nichtbefolgen polizeilicher Weisungen auf einem sozialen Netzwerk publiziert hatte. Der Jugendliche wird sich nun wegen mehreren Delikten vor der Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.

Am Mittwochnachmittag, 26. April, bemerkte ein Polizist, der mit einem Patrouillenfahrzeug in Neuhausen unterwegs war, wie ein Jugendlicher mit einem E-Scooter in hohem Tempo verbotenerweise auf dem Trottoir der Zentralstrasse (Höhe Rabenfluhstrasse) in Richtung Stadt Schaffhausen fuhr. Der wiederholten Aufforderung des Polizisten anzuhalten, kam der Jugendliche nicht nach. Vielmehr zückte er – mittlerweile auf dem Velostreifen der Schaffhauserstrasse (Höhe Schloss Charlottenfels) ein Smartphone und filmte bei voller Fahrt das Patrouillenfahrzeug. In der Folge verabschiedete er sich mit einem frechen Spruch und flüchtete durch die dortige Zweiradunterführung (Fahrtrichtung Rheinweg), heisst es in einer Medienmitteilung der Schaffhauser Polizei. Das Video des bis dahin unbekannten E-Scooterfahrers wurde am gleichen Abend auf einem sozialen Netzwerk publiziert.

 

Die Schaffhauser Polizei konnte in den Folgetagen den 17-jährigen Escooterfahrer und sein Fahrzeug, das eine funktionslose Bremse aufwies, ermitteln. Der Jugendliche wird sich vor der Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen wegen mehreren Delikten (Führen eines Fahrzeuges in nichtbetriebssicherem beziehungsweise nichtvorschriftsgemässem Zustand, einfache Verletzung der Verkehrsregeln, Nichtbefolgen polizeilicher Weisungen, mangelnde Aufmerksamkeit und unerlaubtes Befahren des Trottoirs) verantworten müssen.

Schaffhausen24, Originalmeldung SHPol