Der Regierungsrat begrüsse grundsätzlich die vorgeschlagene Änderung des Erwachsenenschutzrechts, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Mit der Vorlage soll eine Nachjustierung des seit 2013 geltenden Kindes- und Erwachsenenschutzrechts erfolgen, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen. Im Zentrum der Revision stehe die Stärkung der Selbstbestimmung und der Solidarität der Familie, insbesondere durch einen verbesserten Einbezug nahestehender Personen. Dies soll durch die punktuelle Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsrechte (Ausdehnung auf faktische Lebenspartnerinnen und Lebenspartner) und die Berücksichtigung nahestehender Personen bei der Sachverhaltsabklärung sowie die Stärkung ihrer Stellung im Verfahren geschehen. Die Revision sehe auch Verbesserungen beim Vorsorgeauftrag vor. Dies namentlich durch die Möglichkeit einer Hinterlegung bei der vom Kanton bezeichneten Aufbewahrungsstelle.
Die Regierung äussert sich insbesondere positiv zur Einräumung eines gesetzlichen Vertretungsrechts für faktische Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und zum Verzicht auf die schwierige Abgrenzung zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Vermögenswerten sowie zur Schaffung einer kantonalen Aufbewahrungsstelle für Vorsorgeaufträge. Einzelne Revisionspunkte lehnt der Regierungsrat gemäss Medienmitteilung ab, da sie entweder überflüssig sind oder zu einem Mehraufwand ohne ersichtlichen Nutzen führen.