In Bezug auf die Annahme des Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH) werden die Organe der ITSH vorgängig gewählt und im Hinblick auf den Gründungsstichtag 1. Januar 2024 operativ im Sinne ihrer gesetzlichen Aufgaben starten. Die materiellen Bestimmungen des neuen Gesetzes werden auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Damit wird das Informatikunternehmen KSD von Kanton und Stadt Schaffhausen in eine unselbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Schaffhausen überführt. Dazu notwendig ist neben dem neuen Gesetz eine Entflechtungsvereinbarung mit der Stadt Schaffhausen und ein damit verbundener Kredit für die Übernahme des städtischen Finanzierungsanteils. Dieser Kreditbeschluss des Kantonsrates für den Erwerb des städtischen Anteils von 45 % des Informatikunternehmens KSD im Betrag von 2.6 Mio. Franken wird ebenfalls auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Die entsprechende Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.
Im neuen Gesetz werden die Rechtsform, die strategische Ausrichtung, der Zweck, die Organisation und die Unternehmensstruktur sowie die Finanzierung geregelt. Mit der neuen Rechtsgrundlage und dem Übergang in das alleinige Eigentum des Kantons wird auch der bisherige Name «KSD» abgelöst. Die neue kantonale Anstalt trägt den Namen «Informatik Schaffhausen» (ITSH). Aus operationellen Gründen wird diese Namensänderung bereits auf den 1. Juni 2023 vorgenommen. Die Informatik Schaffhausen wird primär ihre IT-Dienstleistungen für den Kanton, die Gemeinden sowie weitere öffentlich-rechtliche Institutionen im Kanton Schaffhausen anbieten