Der Regierungsrat hat auf den 1. August eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen. Konkret werden gewisse Lohnabzüge aufgehoben. So wird der bisherige 5 Prozent-Abzug bei fehlendem Fachlehrdiplom abgeschafft. Dieser Abzug betrifft insbesondere ausgebildete Lehrpersonen der Primarschule und der Sekundarstufe I. Heute werden Lehrpersonen für die Primarschule für den Unterricht in sechs oder mehr Fächern und für die Sekundarstufe I in drei oder vier Fächern ausgebildet. Unterrichten sie ein Fach, für welches sie keinen Fachabschluss vorweisen können, müssen sie eine Lohnreduktion von 5 Prozent in Kauf nehmen. Diesen Lehrpersonen weiterhin einen Lohnabzug aufzuerlegen, erscheint angesichts des Lehrpersonenmangels wenig sinnvoll und würde eine Verbesserung der Situation überdies erschweren. Im Übrigen kennen die umliegenden Kantone diesen spezifischen Fachabzug nicht.
Mehrkosten von fast 140'000 Franken
Die Abschaffung erhöht die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Schaffhausen. Zudem erhalten Schulische Heilpädagog:innen mit einem Hochschulabschluss in Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) künftig 100 Prozent des Besoldungsansatzes, auch wenn diese über kein Lehrdiplom der entsprechenden Schulstufe verfügen, da gemäss Anerkennungsreglement der EDK das Hochschuldiplom in Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) für eine Unterrichtsberechtigung an allen Schulstufen der Volksschule befähigt. Das Erziehungsdepartement plant im Weiteren eine Auslegeordnung, ob die weiteren bestehenden Lohnabzüge noch zeitgemäss und zu verantworten sind. Die aktuellen Änderungen führen zu Mehrkosten von knapp 140'000 Franken pro Jahr. Davon entfallen 42,3 Prozent auf den Kanton und 57,7 Prozent auf die Gemeinden.