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Kanton
03.05.2023

Schrittweise Personalstand-Erhöhung bei der Schaffhauser Polizei

Der Personalbestand der Schaffhauser Polizei soll in den kommenden Jahren um 20 Personen erhöht werden.
Der Personalbestand der Schaffhauser Polizei soll in den kommenden Jahren um 20 Personen erhöht werden. Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Regierungsrat hat den Beschluss des Kantonsrates vom 23. Januar 2023 über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei auf den 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt. Auch die vorgeschlagene Verbesserung des Zivilschutz-Personalbestandes wird grundsätzlich positiv angesehen.

Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen informiert in einer Medienmitteilung über Beschlüsse bezüglich Personalbestand bei Polizei und Zivilschutz. 

Beschluss über Erhöhung des Personalbestandes der Schaffhauser Polizei tritt am 1. Juni 2023 in Kraft

Der Regierungsrat hat den Beschluss des Kantonsrates vom 23. Januar 2023 über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei auf den 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen. Die Schaffhauser Polizei benötige für den Ausbau der Grundversorgung (inklusive Prävention und ICT-Forensik) 20 zusätzliche Stellen. Die Erhöhung des Korps der Schaffhauser Polizei um 20 Personen erfolge in den kommenden Jahren schrittweise. Hierfür sollen in erster Linie während vier Lehrgängen zusätzlich zum normalen Ausbildungsstock durchschnittlich fünf Polizeiaspirant:innen ausgebildet werden. Ziel sei es, den neuen Personalbestand beginnend ab 2023 nach vier Ausbildungslehrgängen im Jahr 2028 zu erreichen. Ausgebaut werde die Grundversorgung. Dazu zählen sicherheits-, kriminal- und verkehrspolizeiliche Aufgaben oft uniformierter Polizist:innen. Sie werden im Alarmdienst eingesetzt, patrouillieren auf der Strasse oder in den Gassen der Altstadt und sind das Erstelement vor Ort.

Ja zu Verbesserung des Zivilschutz-Personalbestandes

Der Regierungsrat äussert sich – in Übereinstimmung mit der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr – grundsätzlich positiv zur vorgeschlagenen Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungscchutz und Sport festhält. Mit der Vorlage soll der Personalbestand des Zivilschutzes verbessert werden, heisst es weiter in der Medienmitteilung. Zunächst sei eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht vorgesehen: Militärdienstpflichtige, die bis zum Ende ihres 25. Altersjahres keine Rekrutenschule absolviert haben und bisher aus der Armee entlassen wurden, sollen neu schutzdienstpflichtig werden. Auch ehemalige Armeeangehörige, die ihre Rekrutenschule vollständig absolviert haben und militärdienstuntauglich werden, sollen künftig schutzdienstpflichtig werden, sofern sie in der Armee noch mindestens 80 Diensttage zu leisten gehabt hätten. Zudem sollen Zivilschutzorganisationen, die einen dauernden personellen Unterbestand aufweisen, neu als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden. Sind sämtliche Mittel des Zivilschutzes zur Behebung des Unterbestands ausgeschöpft, so können zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden, in einer solchen Zivilschutzorganisation vorrangig maximal 80 Tage ihrer Zivildienstpflicht zu leisten. Schliesslich sind beim Alarmierungssystem gewisse Änderungen vorgesehen.

Abschliessend heisst es in der Medienmitteilung, dass die Regierung die beabsichtigten Massnahmen in der Summe grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung zur Verbesserung der Zivilschutzbestände erachte. Die Regierung gehe aber davon aus, dass für eine nachhaltige Lösung weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Bezüglich der Änderungen im Bereich der Alarmierung fordere der Regierungsrat, dass die vorgesehene pauschale Abgeltung des Bundes kostendeckend (unter Einschluss der Personalkosten) auszugestalten ist.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kt. SH