Hintergrund der Vernehmlassungsvorlage ist die Erkenntnis des Bundesrates, dass die nachhaltige Finanzierung des elektronischen Patientendossiers unzureichend sichergestellt ist, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen. Das elektronische Patientendossier sei bis anhin zu wenig verbreitet. Mit dem Bundesrat sei auch der Regierungsrat der Ansicht, dass mit einem breiteren Einsatz des elektronischen Patientendossiers die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden können.
Befristete Finanzhilfe vom Bund
Konkret sollen die Stammgemeinschaften, die das elektronische Patientendossier hauptsächlich betreiben, mittels befristeter Finanzhilfen vom Bund unterstützt werden, bis die Finanzierungsfragen im Rahmen der umfassenden Gesetzesrevision geklärt sind. Die Finanzhilfen des Bundes sollen an eine Mitfinanzierung in mindestens gleicher Höhe durch die Kantone gebunden werden. Die Regierung erachtet eine gemeinsame Übergangsfinanzierung durch den Bund und die Kantone grundsätzlich als vertretbar, heisst es im Schreiben der Staatskanzlei weiter.
Mit der vorgeschlagenen ersten Gesetzesrevision soll zudem der Prozess für die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers vereinfacht werden. Für die Eröffnung sei derzeit die Einwilligung mit eigenhändiger Unterschrift oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich. Diese qualifizierte elektronische Signatur habe sich auf dem Markt nicht wie erwartet durchgesetzt, weshalb neu auch weitere Formen der elektronischen Einwilligung möglich sein sollen.