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10.04.2023

Lohn SH: Beschwerde abgewiesen

Das Obergericht des Kantons Schaffhausen ha tdie Beschwerde gegen die Revision der Nutzungsplanung der Gemeinde Lohn SH vollständig abgewiesen.
Das Obergericht des Kantons Schaffhausen ha tdie Beschwerde gegen die Revision der Nutzungsplanung der Gemeinde Lohn SH vollständig abgewiesen. Bild: zVg.
Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hat die Beschwerde gegen die Revision der Nutzungsplanung der Gemeinde Lohn abgewiesen.

Wie die Gemeindekanzlei Lohn SH mitteilt, hat das Obergericht des Kantons Schaffhausen mit Entscheid vom 28. März 2023 die Beschwerde gegen die Revision der Nutzungsplanung der Gemeinde Lohn vollständig abgewiesen. Ausschlaggebend war die Argumentation, dass die Gartenzonen mit den Bäumen und Gärten gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) einen wesentlichen Reiz des Ortsbildes ausmachen. Die Gemeinde und der Regierungsrat sind daher zu Recht davon ausgegangen, dass die neuen Gartenzonen im Sinne des ISOS sind. Das Obergericht bestätigte weiter das Ansinnen der Gemeinde, dass diese Gartenzonen bei der verhältnismässig dichten Bebauung in der Dorfkernzone einen wertvollen Erholungsraum darstellen und die Wohnqualität damit aufwerten.
Nun läuft die Frist für eine Beschwerde ans Bundesgericht. Erfolgt kein Rechtsmittel, tritt die
formelle Rechtskraft ein.

Schaffhausen24, Originalmeldung Gemeindekanzlei Lohn SH