Die Berichterstattung in der Printausgabe des «Blick» vom 9. März mit dem Titel «Strom-Irrsinn am Rheinfall» enthält laut dem Schaffhauser Regierungsrat diverse Falschaussagen. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen stellt fest, dass die darin gemachten Aussagen teilweise jeglicher Grundlage entbehren, und distanziert sich mit aller Deutlichkeit davon, heisst es in der Stellungnahme. «Das Mass der noch tolerierbaren journalistischen Freiheiten wurde damit überschreiten», heisst es von Seiten der Regierung.
Folgende Tatsachen hält der Regierungsrat fest:
- Der Regierungsrat plant kein neues Kraftwerk am Rheinfall und es bestehen aktuell auch keine anderen diesbezüglichen Planungen.
- In den Jahreszielen 2023 des Regierungsrates ist lediglich die Prüfung der Machbarkeit eines zusätzlichen Rheinfallkraftwerkes mit potentiellen Investoren unter Einbezug des Kantons Zürich vorgesehen.
- Mit der vom Kantonsrat angestossenen Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes wurden lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein mögliches zusätzliches Kraftwerk am Rheinfall definiert. Die nun im Gesetz verbindlich verankerten Rahmenbedingungen orientieren sich an einem Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) aus dem Jahr 2012. Die zusätzlich erlaubte Wasserentnahmemenge zur Stromproduktion wird in Abhängigkeit des gesamten Wasserabflusses im Wasserwirtschaftsgesetz definiert. Damit wird sichergestellt, dass die Wassermenge über den Rheinfall nie unter das heutige natürliche Minimum sinkt. Der Kantonsrat Schaffhausen hat der Gesetzesrevision am 30. Mai 2022 mit einer 4/5-Mehrheit zugestimmt. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen und das revidierte Gesetz wurde per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt.
- Im Rahmen der Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes war ein möglicher Bau eines Datencenters im Kanton Schaffhausen kein Thema. Diese Verknüpfung in der «Blick»-Berichterstattung ist objektiv falsch und entbehrt jeglicher Grundlage.
- Mit den im revidierten Wasserwirtschaftsgesetz verankerten Rahmenbedingungen wird der Erhalt des Rheinfalls als einzigartiges Naturschauspiel sichergestellt. Der Regierungsrat ist sich des hohen Stellenwertes des Rheinfalls für die Schaffhauser Bevölkerung, den Kanton Schaffhausen und die Schweiz sehr wohl bewusst.
- Mit einer Bearbeitungsdauer von rund 100 Tagen wurde die Baubewilligung für das Datencenter in Beringen im üblichen Tempo erteilt. Massgebend ist u.a. auch, dass Datencenter nicht im Katalog der UVP-pflichtigen Anlagen gemäss der Eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) aufgeführt sind und dementsprechend keine UVP benötigen.
- Eine Baubewilligung ist eine sogenannte Polizeierlaubnis, das heisst, die Baubewilligungsbehörde muss eine solche ausstellen, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Mit anderen Worten hat der Bauherr bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein Recht auf Erteilung einer Bewilligung. Moralisch-ethische Aspekte sind nicht Teil eines Baubewilligungsverfahrens, ebenso wenig wie «Wünsche und was auch noch sein könnte oder versäumt wurde». Auflagen können im Rahmen einer Baubewilligung nur verfügt werden, wenn dafür eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.
- Der Kanton Schaffhausen, die Gemeinde Beringen und STACK Infrastructure Switzerland S.A. sind daran interessiert, dass die Abwärme des Rechenzentrums genutzt wird. Die Machbarkeitsstudie zur Abwärmenutzung des Rechenzentrums Beringen wird demnächst veröffentlicht.