Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Kanton
09.03.2023

Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe erneut verlängert

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen diese Massnahmen weiterhin in ihren Tierhaltungen umsetzen, um einen Eintrag des Virus ins Hausgeflügel zu verhindern.
Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen diese Massnahmen weiterhin in ihren Tierhaltungen umsetzen, um einen Eintrag des Virus ins Hausgeflügel zu verhindern. Bild: pixabay
Die Vogelgrippe ist aktuell unter den Wildvögeln in der Schweiz weit verbreitet. Auch in Schaffhausen werden vermehrt tote Wildvögel gefunden. In den meisten Fällen konnte das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden. Die Massnahmen wurden ein weiteres Mal bis mindestens Ende April 2023 verlängert.

Die Vogelgrippe ist aktuell unter den Wildvögeln in der Schweiz weit verbreitet. Auch in Schaffhausen werden vermehrt tote Wildvögel gefunden. In den meisten Fällen konnte das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden. Die Massnahmen zur Tilgung des Vogelgrippefalles von Mitte Februar im Zürcher Weinland sind weitgehend abgeschlossen und die Zonen konnten aufgehoben werden. Aufgrund der nach wie vor starken Präsenz des Virus unter den Wildvögeln hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV aber die bereits seit November 2022 in der ganzen Schweiz geltenden Massnahmen ein weiteres Mal bis mindestens Ende April 2023 verlängert. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen diese Massnahmen weiterhin in Ihren Tierhaltungen umsetzen, um einen Eintrag des Virus ins Hausgeflügel zu verhindern.

Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln vermeiden

Das schweizweite Kontrollgebiet betrifft auch die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Schaffhausen, inklusive der Gemeinde Büsingen. Unabhängig davon, ob ein gewerbsmässiger Tierhalter mehrere hundert oder tausend Tiere hält, oder ein Hobby-Halter nur einige wenige Hühner oder Enten, die konsequente Umsetzung der Hygiene- und Biosicherheitsmassnahmen ist Pflicht. Mit diesen Massnahmen soll verhindert werden, dass das Vogelgrippe-Virus ein weiteres Mal in einer Geflügelhaltung auftritt. Solche Seuchenfälle haben enorme wirtschaftliche Schäden und Tierleid zur Folge.

Durch die Massnahmen soll ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert werden. Die Tiere sind in einem geschützten Bereich zu füttern und zu tränken, am besten im Stall. Der Auslauf der Tiere muss in einem geschützten Aussenklimabereich (Wintergarten) stattfinden oder zumindest mit einem Netz gegen den Einflug von Wildvögeln geschützt sein. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden. Auffällige Krankheits- oder Todesfälle sind dem Bestandestierarzt zu melden.

Schaffhausen24, Originalmeldung Veterinäramt Kanton Schaffhausen