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Politik
06.03.2023

Die Zukunft der KSD

Wird die KSD in eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt?
Wird die KSD in eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt? Bild: Lara Gansser, Schaffhausen24
Die Schaffhauser Stimmbevölkerung entscheidet kommendes Wochenende über die mögliche Überführung der KSD in eine kantonale, unselbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons. Die strittige Reform im Fokus.

Die KSD (Kanton und Stadt Schaffhausen Datenverarbeitung) ist das Informatikunternehmen von Kanton und Stadt Schaffhausen. Am bevorstehenden Abstimmungssonntag entscheidet die Schaffhauser Stimmbevölkerung darüber, ob die IT-Organisation in eine kantonale, unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wird. Das bedeutet konkret, dass die KSD, die bisher von Stadt und Kanton gemeinsam geführt wird, in das Alleineigentum des Kantons übergehen würde. Für den städtischen Anteil von 45 Prozent an der Finanzierung der KSD ist vom Kanton ein Betrag von 2,6 Millionen Franken an die Stadt Schaffhausen zu entrichten. Mit dem Wechsel der Rechtsform soll zudem ein Namenswechsel einhergehen. Neu würde die KSD unter dem Namen «Informatik Schaffhausen» (ITSH) auftreten. 

Innovativer agieren

Der Ursprung dieser Entflechtung liegt schon Jahre zurück. 2008 führte eine Evaluation zur Erkenntnis, dass die Überführung in eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts die zweckmässigste Organisationsform darstellt. Die Begründung: Die KSD könne ihre Struktur beibehalten, sei handlungs- und wettbewerbsfähig, bleibe als Servicedienst aber trotzdem Teil der kantonalen Verwaltung. 

Eine unselbständige Anstalt bietet die Vorteile einer Auslagerung aus der Kernverwaltung sowie die Trennung zwischen politischer und betrieblicher Einflussnahme, Flexibilität und unternehmerischen Handlungsfreiraum samt entsprechender Eigenverantwortung. Die KSD könnte sich neu an der Privatwirtschaft und anderen IT-Unternehmen orientieren, was es ermöglicht, innovative und agile Lösungen zu implementieren.

Die richtige Rechtsform?

Der Kantonsrat hat dem vorliegenden Gesetz über die Informatik Schaffhausen mit 41 Ja- zu sechs Nein-Stimmen sowie fünf Enthaltungen deutlich zugestimmt. In Frage gestellt wurde insbesondere, ob mit der Ausgestaltung der Organisation als unselbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts die richtige Rechtsform gewählt wurde. Viele Schaffhauserinnen und Schaffhauser würden den laufenden Ausbau der öffentlichen Hand zunehmend mit Skepsis beurteilen, unter anderem da das Gewerbe von öffentlich-rechtlichen Anstalten verdrängt werde. Zudem würde sich die Stadt als KSD-Mitgründerin aus der Verantwortung ziehen und obendrauf noch 2,6 Millionen Franken abkassieren. Pentti Aellig, SVP-Kantonsrat und Nina Schärrer, Vorstandsmitglied der kantonalen FDP, nehmen Stellung.

«Bock»: Die KSD hat in den vergangenen Jahren kein besonders gutes Image genossen. Ist die Annahme des Gesetzes eine Chance für die KSD, sich als «Informatik Schaffhausen» neu zu positionieren?

Nina Schärrer: Die KSD leistet sehr gute Arbeit. Beim vorliegenden Gesetz geht es daher nicht um Imagepflege. Vielmehr ist diese Vorlage ein wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsorientierten Rechtsform der KSD. Entsprechend hat auch der Kantonsrat mit einer grossen Mehrheit der Überführung der KSD in das Alleineigentum des Kantons zugestimmt, da dies eine klare organisatorische Vereinfachung darstellt. So ist die KSD – oder neu die «Informatik Schaffhausen» – auch in Zukunft richtig aufgestellt, um weiterhin gute Arbeit für Kanton und Stadt Schaffhausen sowie für viele weitere Gemeinden zu leisten.

Warum soll die KSD nicht wie in den meisten anderen Kantonen eine reine kantonale Dienststelle sein?

Schärrer: Die Frage nach der künftigen Rechtsform prägte den gesamten Prozess der KSD-Neuorganisation. Am Ende setzte sich die Form der unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt deutlich durch, da diese den Anforderungen und Bedürfnissen von Kanton und Stadt am besten entspricht. Zudem erbringt die KSD auch wichtige Dienstleistungen für verschiedene Schaffhauser Gemeinden sowie für Anstalten wie die Spitäler Schaffhausen. Als kantonale Dienststelle wäre dies nicht mehr möglich.

Was sind die Vorteile für die Bevölkerung, wenn die KSD als unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts auf dem Markt agiert? 

Schärrer: Die Rechtsform der KSD hat keinen direkten Einfluss auf die Bevölkerung. Deshalb würde ich die Frage anders formulieren: «Was sind die Nachteile für die Bevölkerung, wenn die Vorlage abgelehnt wird?» Denn in diesem Fall wäre die politische Arbeit von 15 Jahren für die Katz und die Verhandlungen zwischen Kanton und Stadt müssten von Neuem beginnen – mit entsprechenden Kosten für die Steuerzahler. Denn diese Verhandlungen sind unvermeidbar. Die heutige Organisation der KSD entspricht nämlich nicht den geltenden Vorgaben unseres Finanzhaushaltsgesetzes. Es braucht also eine neue Lösung. Und die vorliegende ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Kanton und Stadt, dem die Stimmbürger guten Gewissens zustimmen können.

«Bock»: Die KSD geriet in den vergangenen Jahren immer wieder in die Negativschlagzeilen. Warum sehen Sie das Gesetz nicht als Chance, dass sich jetzt etwas ändert? 

Pentti Aellig: Nun wurde auch noch publik, dass die KSD beim Vergeben von Passwörtern stümperhaft vorgeht. Solche Negativschlagzeilen werden garantiert nicht abreissen, wenn sich die KSD in eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts umwandelt. Das ITSH-Gesetz ist von branchenfremden Politikern ausgeheckt worden. Wichtige Entscheide sollen zukünftig auf fünf Gremien verteilt werden – da ist bereits jetzt jedem Bürger klar, dass bei den KSD-typischen Fehlentscheiden zukünftig fünf Gremien sich gegenseitig die Schuld zuschieben werden. Das ITSH-Gesetz wurde von der Stadt Schaffhausen vor allem deshalb lanciert, um die Kosten der ungeliebten KSD auf den Kanton abzuwälzen und um 2,6 Millionen Franken abzukassieren.

Was wäre aus Ihrer Sicht eine sinnvolle Alternative? 

Aellig: Leider haben die Politiker, welche hinter dem ITSH-Gesetz stecken, keine Kundenzufriedenheitsanalyse durchführen wollen. Mein Antrag, mit solch einer Analyse kundengerechte IT-Dienstleistungen strukturell zu optimieren, wurde verhindert. Sinnvoll wäre einerseits eine umfassende Analyse gewesen. Besonders sinnvoll wäre aber gewesen, sich bei den anderen 25 Kantonen zu erkundigen, weshalb sie bewusst verzichtet haben auf die wenig weitsichtige Rechtsform der unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Alleine 18 Kantone setzen auf eine ideale, schlanke IT-Dienststelle. Solche schlagkräftigen Dienststellen behaupten sich erfolgreich in den anderen Kantonen. Weshalb die Schaffhauser Politiker immer zu riskanten, unerprobten Lösungen neigen, ist mir rätselhaft.

Sie nennen SH Power oder die VBSH als Beispiele, wie mit Steuergeldern das hiesige Gewerbe bekämpft wird. Welche Konsequenzen befürchten Sie bei einer Annahme des Gesetzes?

Aellig: KSD wollte mit der neuen Internetpräsenz des Kantons etwas Einzigartiges erschaffen. Wie zu befürchten, wurde diese Website zum Flopp. Danach drehte die KSD vielen Gemeinden diese floppende Website zu Dumpingpreisen an. Private Anbieter konnten da nicht mithalten, weil sie kostendeckend rechnen müssen. Bei Annahme des undurchdachten ITSH-Gesetzes werden uns die KSD-Negativschlagzeilen auch weiterhin begleiten.

Lara Gansser, Schaffhausen24