Seit 1990 findet am 1. März der Internationale Tag des Zivilschutzes statt. Mit diesem Tag will die Internationale Zivilschutzorganisation (ICDO) ihre Mitgliedstaaten daran erinnern, sich sowohl für den Schutz von Personen und Kulturgütern wie auch für eine gesunde Umwelt einsetzen. Die Schweiz nimmt in der ICDO seit 1997 als Beobachter Einsitz.
Der Zivilschutz
Wie das Amt für Bevölkerungsschutz und Armee des Kantons Schaffhausen in einer Medienmitteilung schreibt, sorgt der Zivilschutz bei Grossereignissen und Katastrophen, in Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten für den Schutz und die Rettung der Bevölkerung. Weiter auch die Betreuung schutzsuchender Personen, die Unterstützung der Führungsorgane und Partnerorganisationen sowie den Schutz der Kulturgüter. Das B+A ist im Kanton Schaffhausen für alle Bereiche des Zivilschutzes zuständig. Es stellt die Aus- und Weiterbildung der Schutzdienstpflichtigen sowie die Durchführung der Wiederholungskurse und die Einsatzführung der Zivilschutzorganisation Schaffhausen (ZSO) sicher.
Die ZSO Schaffhausen verfüge über vier Kompanien mit insgesamt rund 630 Schutzdienstpflichtigen, davon drei Frauen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 4 785 Diensttage im Rahmen der Aus- und Weiterbildung sowie Wiederholungskursen und Einsätzen geleistet, heisst es in der Mitteilung weiter.
2020 wurden für die Bewältigung der Corona-Pandemie mehr als 5 000 Diensttage geleistet.
Alimentierung des Zivilschutzes
Für den Zivilschutz besteht eine nationale Dienstpflicht: Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten. Zudem können Frauen mit Schweizer Bürgerrecht sowie in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen bis zu ihrer Pensionierung freiwillig Zivilschutz leisten.
Die Bestände im Zivilschutz seien seit Jahren schweizweit rückläufig. Dieser Rückgang sei in erster Linie durch die Reduktion der Dienstpflichtdauer auf 14 Jahre und die Einführung der differenzierten Tauglichkeit bei der Armee begründet. Zahlreiche Stellungspflichtige, die vorher militärdienstuntauglich, aber schutzdiensttauglich gewesen wären, seien neu militärdiensttauglich mit Einschränkungen und können damit nicht mehr für den Zivilschutz rekrutiert werden. Durch die demographische Entwicklung wird der Rückgang zusätzlich akzentuiert. Schreitet der Rückgang weiter voran, so wird dies zwingend zu einem Leistungsabbau beim Zivilschutz führen, heisst es weiter. Die Durchhaltefähigkeit, insbesondere bei länger dauernden Einsätzen, wie jenem im Zusammenhang mit dem Bundesratsaufgebot zur Bewältigung der Corona-Pandemie, könnte nicht mehr gewährleistet werden.
Frauen im Zivilschutz
Aufgrund der ungenügenden Alimentierung ist die ZSO Schaffhausen darauf angewiesen, dass künftig auch vermehrt Frauen Dienst im Zivilschutz leisten. Frauen sind im Zivilschutz den dienstpflichtigen Männern gleichgestellt. Sie können grundsätzlich alle Funktionen übernehmen und alle Grade erreichen.
Anders als Dienstpflichtige werden Freiwillige aber nicht automatisch zur Rekrutierung aufgeboten. Interessierte Frauen sind deshalb gebeten, sich beim B+A melden. Nach der erfolgreichen Rekrutierung absolvieren die Frauen eine dreiwöchige Grundausbildung und werden anschliessend in die ZSO eingeteilt. Die Einteilung erfolgt in der Regel nach den Vorlieben sowie dem beruflichen oder privaten Hintergrund. In der ZSO leisten Frauen einen jährlichen Wiederholungskurs, um ihr Fachwissen zu erhalten und weiter zu vertiefen. Anders als bei den männlichen Kollegen, gibt es für Frauen im Zivilschutz keine festgelegte Dienstpflichtdauer. Sie können ihr freiwilliges Engagement somit jederzeit beenden. Idealerweise verpflichten sie sich jedoch für mindestens drei Jahre.
Damit die Möglichkeit zum freiwilligen Dienst im Zivilschutz bekannter wird, lanciert das B+A am 1. März 2023 die Kampagne "Join our Team - Komm in den Zivilschutz". Weitere Informationen finden sich unter zso.sh.ch
Damit eine Frau freiwillig Schutzdienst leisten kann, sollte sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
- Schweizer-Bürgerin oder Ausländerin mit einer Niederlassungsbewilligung C
- Mindestens 18 Jahre alt
- Gute gesundheitliche Verfassung
Bereitschaft, die Zivilschutzgrundausbildung zu absolvieren und das erlernte Wissen in Wiederholungskursen weiter zu vertiefen und bei Ernstfalleinsätzen einzusetzen.