Wer zuhause die eigenen Kinder privat unterrichten will, der soll gewisse Voraussetzungen erfüllen und ein Lehrdiplom vorweisen. Dies ist unter anderem Gegenstand der Teilrevision des Schulgesetzes, welche der Schaffhauser Kantonsrat im Sommer 2022 einstimmig annahm. Dagegen haben einzelne Personen das Referendum ergriffen. Daher müssen die Stimmbürgerinnen und -bürger des Kantons Schaffhausen am 12. März an der Urne entscheiden.
Im Gesetz verankern
Das Schulgesetz des Kantons Schaffhausen trat 1981 in Kraft. Die darin festgehaltenen Regelungen zur Bewilligung von privaten Schulen und Heimunterricht sind sehr unpräzise. Genauer gesagt muss der Unterricht für Kinder im Schulpflichtalter – also während elf Jahren – an privaten Schulen oder im Heimunterricht nur den Bildungszielen der öffentlichen Schulen genügen.
Da der bis anhin vom Erziehungsrat gelebten Bewilligungspraxis für Privatschulen und Heimunterricht keine gesetzliche Grundlage zugrunde liegt, durfte der Erziehungsrat nach einem Rekursverfahren im April 2020 bei der Bewilligung von Homeschooling kein Lehrdiplom mehr verlangen. So stieg die Zahl von Kindern, die privat unterrichtet werden, von sieben auf aktuell 43. Der Regierungsrat entschied daher, dass die Voraussetzungen, die an Heimunterricht gestellt werden (vor allem das Erfordernis eines Lehrdiploms) einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Lehrdiplom als Voraussetzung
Mit der Teilrevision des Schulgesetzes soll bei privaten Schulen unter anderem die Erreichung der Bildungsziele gewährleistet und ein Anschluss an das nächste Bildungsangebot (wie Übertritt in Lehre) gesichert sein. Auch soll die Persönlichkeits- sowie die körperliche und seelische Entwicklung der Kinder gefördert werden. Neu müssen auch private Schulen den Zugang zu einem sonderpädagogischen Grundangebot sicherstellen. Zudem soll die Finanzierung gesichert und transparent sein.
Beim Heimunterricht müsste eine Unterrichtsperson wieder ein Lehrdiplom vorweisen, was von den Gegnerinnen und Gegnern der Teilrevision am meisten kritisiert wird. Zudem wird das Erziehungsdepartement neu verantwortlich für die Bewilligung sein. Auch im Homeschooling soll die Erreichung der Bildungsziele und der Anschluss an nachfolgende Bildungsangebote gewährleistet sein.
Mit der Teilrevision werden alle Familien die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder während eines Auslandaufenthaltes zweimal vorübergehend (maximal sechs Monate) privat zu unterrichten. Dafür müssen sie aber kein Lehrdiplom vorweisen. Neu sollen die für öffentliche Schulen obligatorischen Lehrmittel für Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch auch Kindern in privaten Schulen und im Homeschooling kostenlos zur Verfügung stehen. Zudem erhalten alle Kinder kostenlos Zugang zu kantonalen Angeboten wie beispielsweise zur Logopädie.