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Kanton
14.02.2023

Neue Zielvereinbarung unterzeichnet

Die bestehende Zielvereinbarung zwischen vbsh und Bestellern (Bund und Kanton) läuft per Fahrplanwechsel im Dezember 2023 aus.
Die bestehende Zielvereinbarung zwischen vbsh und Bestellern (Bund und Kanton) läuft per Fahrplanwechsel im Dezember 2023 aus. Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Bund (BAV), der Kanton Schaffhausen und die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (vbsh) unterzeichneten eine neue Zielvereinbarung für die Periode 2024 bis 2030. Die neue Zielvereinbarung garantiere gemäss Medienmitteilung dem Kanton, dass die vbsh ihre Leistungen im regionalen Personenverkehr weiterhin zu konkurrenzfähigen Kosten und in der gewohnt Qualität erbringen. Zudem genehmigten BAV und Kanton den von der vbsh beantragten Neubau einer Einstellhalle im Ebnat, da dies insgesamt die wirtschaftlichste Lösung darstelle.

Die bestehende Zielvereinbarung zwischen vbsh und Bestellern (Bund und Kanton) läuft per Fahrplanwechsel im Dezember 2023 aus. Mit der nun abgeschlossenen Vereinbarung für die Periode 2024 bis 2030 führen die Parteien ihre, gemäss Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen erfolgreiche Zusammenarbeit nahtlos fort.

Die Zielvereinbarung sichere der Bevölkerung auch in Zukunft ein attraktives, leistungsfähiges und effizientes Angebot im regionalen Personenverkehr (RPV), schreiben die Verantwortlichen weiter. Die VBSH verpflichten sich mit der Zielvereinbarung zu einer Zusammenarbeit mit Bestellern und Gemeinden sowie mit anderen Transportunternehmen und den Tarifverbünden. Sie handeln im Interesse des gesamten öffentlichen Verkehrs und gestalten diesen zusammen mit den Bestellern konstruktiv mit. In der Zielvereinbarung werden die Kosten der Leistungen für die Fahrplanperioden bis und mit 2030 verbindlich festgelegt und können so laut Kanton über die ganze Vertragsdauer auf einem konkurrenzfähigen Niveau gehalten werden. Dadurch erhalten alle Parteien Planungssicherheit. Neben den Kosten werden auch Qualitätsziele festgelegt. Diese verpflichten die vbsh, die Qualität des gesamten Angebots auf dem heutigen guten Niveau zu halten. Die Überprüfung der Qualität wird auf das vom BAV eingeführte Qualitätsmesssystem für den regionalen Personenverkehr (QMS RPV CH) und die vom Tarifverbund Ostwind periodisch durchgeführten Umfragen zur Kundenzufriedenheit abgestützt.

Neubau der zentralen Einstellhalle im Ebnatring genehmigt

Für den Betrieb der Regionalverkehrsstrecken erhält die vbsh Subventionen bzw. Abgeltungen von Bund und Kanton. Darin enthalten sind auch Kosten für die Garagierung der Busse. Somit habe die Wahl der Depotstandorte Auswirkungen auf die Besteller in Form von Investitionsfolgekosten. Der zuständige Regierungsrat, Baudirektor Martin Kessler, hat deshalb im Vorfeld der Unterzeichnung der Zielvereinbarung gegenüber der vbsh gefordert, dass sich die gewählte Depotstrategie nicht kostentreibend auf die mittel- bis langfristigen Kosten des regionalen Personenverkehrs auswirken und die Handlungsfreiheit der Besteller nicht einschränken darf. Der Kanton anerkennt, dass das Festlegen der Depotstrategie ein operativer Entscheid der vbsh ist, in den die Besteller aus Governance-Gründen grundsätzlich nicht eingreifen. Zudem hat der Kanton als Besteller aber auch ein vitales Interesse, einen konkurrenzfähigen ÖV zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund und auch wegen des mit dem überwiesenen Postulats Schudel verbundenen Auftrags, überprüfte der Kanton die Auswirkungen des Depotentscheides vor Unterzeichnung der Zielvereinbarung.

Um der Kritik an der Schliessung des Depots Schleitheim Rechnung zu tragen, hat der Kanton die Geschäftsleitung der vbsh umfassend über Vorbehalte gegenüber einer zentralen Depotstrategie in Kenntnis gesetzt. Aus Sicht des Kantons sei es jedoch heute nachvollziehbar, dass die vbsh für die bis Ende 2020 bei der Firma Rattin AG in Neuhausen garagierten Fahrzeuge eine neue Lösung schaffen müssen. Ebenso unbestritten ist der Sanierungsbedarf des Depots Schleitheim. Da die vbsh im Ebnat ohnehin eine zusätzliche Einstellhalle für Stadtbusse und die Fahrzeuge der Linien 22 bis 25 erstellen, könnten gemäss Medienmitteilung die Fahrzeuge der Klettgauer Linien 21 und 27 dort zu günstigen Konditionen (mit-)garagiert werden. Alternativ müsste zusätzlich die Einstellhalle in Schleitheim saniert werden, was insgesamt teurer zu stehen käme. Wie die durchgeführte Benchmark-Analyse zeigt, sind die Kosten der vbsh auch mit der neuen zentralen Depotstrategie weiterhin konkurrenzfähig und liegen unter dem schweizweiten Durchschnitt. Im Zuge der intensiven Verhandlungen zur Unterzeichnung der Zielvereinbarung einigten sich die Partner, dass sich die Folgekosten für die Besteller auf Abschreibung, Zinsen und einen Beitrag für die Mitbenutzung der bestehenden Infrastruktur des Ortsverkehrs auf dem Ebnat beschränken. Weitere Kosten, wie die zusätzlich entstehenden Leerkilometer, seien von der vbsh durch Synergiegewinne und betriebliche Optimierungen zu kompensieren.

Mit der neuen Zielvereinbarung stellen Bund und Kanton als Besteller sicher, dass das ÖV-Angebot im Kanton Schaffhausen weiterhin in der gewohnt guten Qualität und zu konkurrenzfähigen Kosten erbracht wird. Die unternehmerische Umsetzung der Zielvereinbarung inklusive Depotstrategie liege in der Verantwortung der vbsh. Die künftige Arealentwicklung des Depots Schleitheim wird der Kanton in Abstimmung mit der Gemeinde Schleitheim angehen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Baudepartement Kanton Schaffhausen