Der neu entdeckte Vogelgrippefall im Zürcher Weinland ist weniger als 10 km von Schaffhausen entfernt. Eine korrekte Umsetzung der bestehenden Massnahmen mit dem Ziel, den Kontakt zwischen Waldvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, ist deshalb für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sehr wichtig. Weitere, spezielle Massnahmen betreffen im Kanton Schaffhausen nur grössere, gewerbsmässige Geflügelhaltungen. Diese wurden durch das Veterinäramt bereits kontaktiert. Alle Massnahmen haben auch für die Geflügelhaltungen in Büsingen Gültigkeit.
Die Massnahmen, welche alle Geflügelhaltenden umsetzen müssen, umfassen neben allgemeinen Hygiene-Massnahmen und der Trennung von Wassergeflügel vom übrigen Geflügel, vor allem die Abschirmung des Hausgeflügels gegen Wildvögel. Wasser und Tränke sind geschützt im Stall anzubieten. Wird den Tieren Auslauf gewährt, muss dieser zumindest durch ein Netz mit einer maximalen Maschenweite von 4 cm gegen den Einflug von Wildvögeln geschützt werden. Krankheitsanzeichen oder Todesfälle sind umgehend dem Bestandestierarzt zu melden.
Der aktuell kursierende Virustyp ist nach heutigem Wissensstand für Menschen nicht gefährlich. Geflügelprodukte wie Eier und Fleisch können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.
Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die Massnahmen konsequent umzusetzen, um so einen Eintrag der Krankheit in den Hausgeflügelbestand zu vermeiden, und bedankt sich für die Unterstützung bei der Bekämpfung der Vogelgrippe.
Für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ist zudem die Umsetzung der bereits bestehenden, schweizweit geltenden Massnahmen wichtig. Diese gelten weiterhin bis mindestens am 15. März 2023.