Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Kanton
19.01.2023

Acht Verkehrsteilnehmer angehalten

Jede Person, die mit eingeschränkter Sicht fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Jede Person, die mit eingeschränkter Sicht fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Bild: zVg./ SHPol
Am Dienstagmorgen, 17. Januar, und am Donnerstagmorgen, 19. Januar, hat die Schaffhauser Polizei je vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben angehalten. Eingeschränkte Sichtverhältnisse sind eine grosse Gefahr im Strassenverkehr.

Im Zeitraum zwischen 6.25 Uhr und 7.05 Uhr am Dienstagmorgen, 17. Januar, hielt die Schaffhauser Polizei vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben an. An den Kontrollörtlichkeiten in Beringen und in der Stadt Schaffhausen herrschte zu dieser Zeit reger Morgenverkehr. Nachdem die Front- respektive Seitenscheiben vollständig vom Eis befreit wurden, durften die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker ihre Fahrt fortsetzen.
Am Donnerstagmorgen, 19. Januar, wurden von der Schaffhauser Polizei wiederum vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben im Verkehr festgestellt und angehalten.

Die acht Personen werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.

Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass jede Person, die mit eingeschränkter Sicht fährt, sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Eine Fahrzeuglenkerin bzw. ein Fahrzeuglenker muss in alle Richtungen freie Sicht haben. Neben Front- und vorderen Seitenscheiben, müssen Scheinwerfer, Blinker und Rückspiegel sowie Fahrzeugdach und Motorhaube komplett von Eis und Schnee befreit sein.  

Schaffhausen24, Originalmeldung SHPol