Änderung des Baugesetzes (Energie- und Klimafonds)
Damit ist die Grundlage für den Energie- und Klimafonds geschaffen. Der Fonds ist ein Finanzierungsinstrument und unterstützt die Umsetzung der Klimastrategie. Die vom Kantonsrat bereits beschlossene finanzpolitische Reserve von 15 Millionen Franken gilt als Ersteinlage. Der Fonds schaffe insbesondere Planungssicherheit und Transparenz und stelle die Umsetzung der Klimastrategie auf eine solide finanzielle Basis. Die Klimastrategie des Regierungsrates umfasst Massnahmen zu Energie/Klimaschutz, also zur Reduktion der klimaschädlichen Gase bei gleichzeitiger Erhöhung der Versorgungssicherheit. Sie umfasst aber auch Massnahmen zur Anpassung an bereits spürbare Veränderungen wie Hitze- und Trockenperioden oder Hochwasserereignisse. Die Umsetzung der Strategie erfolgt über die nächsten Jahre und Jahrzehnte.
Gesetz über Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Mit dem Beitritt des Kantons Schaffhausen zur neuen Interkantonalen Vereinbarung werde das Beschaffungsrecht modernisiert. Dadurch können künftig bei öffentlichen Auftragsvergaben die Qualität und die Nachhaltigkeit noch stärker berücksichtigt werden. Die Rechtsgrundlagen von Bund und Kantonen würden harmonisiert und modernisiert werden. Dadurch werde die Anwendung vereinfacht. Inhaltlich bestehe mehr Spielraum, um Kriterien der Nachhaltigkeit, der Qualität und von sozialen Aspekten zu berücksichtigen. Dies sei im Interesse der Anbieter und der Vergabestellen. Die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens für den Kanton Schaffhausen bleiben vom Grundprinzip her unverändert. Jedoch erfolge mit den inhaltlichen Neuerungen eine Anpassung an die heutigen Bedürfnisse.
Änderung des Bürgerrechtsgesetzes
Mit der Gesetzesrevision werden die Gebühren bei Bürgerrechtsverfahren neu aufgeteilt. Bei den Einbürgerungsverfahren wird die der Gemeinde zufallende Gebühr leicht erhöht und wird die Gebühr für den Kanton im gleichen Ausmass gesenkt. Konkret wird der Anteil des Kantons im ordentlichen Verfahren um 150 Franken auf 850 Franken sinken und bei der Gemeinde entsprechend um 150 Franken auf 1'150 Franken steigen. Im vereinfachten Verfahren sinkt der Anteil des Kantons um 100 Franken auf 400 Franken und steigt bei der Gemeinde entsprechend um 100 Franken auf 600 Franken. Insgesamt bleiben die Gebühren bei Bürgerrechtsverfahren gleich hoch. Die im Kanton Schaffhausen erhobenen Gebühren liegen umgerechnet auf eine erwachsene Person im vom Preisüberwacher vorgegebenen Rahmen.
Änderung der Brandschutzverordnung
Die von den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern im Kanton Schaffhausen zu entrichtende Brandschutzabgabe wird reduziert. Hintergrund ist der künftige Wegfall der Subventionsbeiträge an kommunale Wasserversorgungen. Der Wegfall der Subventionsbeiträge an kommunale Wasserversorgungen ermögliche eine Reduktion der Brandschutzabgabe um 11 Rappen pro 1'000 Franken Versicherungskapital. Angesichts des aktuellen Vermögensstands des Brandschutzfonds sei es verkraftbar, die Reduktion der Brandschutzabgabe bereits für 2023 vorzusehen, obwohl für dieses Jahr letztmals ein ausserordentlich hoher Aufwand für Beitragsleistungen an kommunale Wasserversorgungsanlagen anfallen dürfte. Der Vermögensstand des Brandschutzfonds sei in der Lage, den für 2023 erwarteten Ausgabenüberschuss zu tragen. Sollte der Aufwand für Beiträge an kommunale Wasserversorgungen aufgrund der effektiven Realisierungskosten deutlich geringer ausfallen oder der für die Folgejahre prognostizierte Ertragsüberschuss gar noch übertroffen werden, wird die Kantonale Feuerpolizei die Brandschutzabgabe zu einem späteren Zeitpunkt nochmals auf zusätzliches Reduktionspotenzial hin überprüfen.