Der Schaffhauser Regierungsrat hat die auf den 12. März 2023 angesetzte kantonale Volksabstimmung über die Teilrevision der Kantonsverfassung (Transparenzbestimmung) abgesetzt, schreiben die Verantwortlichen in einer Medienmitteilung. Hintergrund ist die von der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Schaffhausen, der Grünen Partei Schaffhausen, des Vereins «Komitee für Transparenz» sowie von Claudio Kuster am 5. Dezember 2022 beim Bundesgericht erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Die Beschwerde richtet sich gegen die Beschlüsse des Kantonsrates vom 7. November 2022 zur Vorlage «Mehr Transparenz – aber mit Augenmass» und zur Volksinitiative «zur Umsetzung der vom Volk angenommenen Transparenzinitiative (Umsetzungsinitiative)». Die Beschwerdeführer verlangen, dass den Stimmberechtigten diese beiden Vorlagen gleichzeitig – gemäss der Gegenvorschlagsregelung – zur Abstimmung zu unterbreiten seien. Zudem sei der Regierungsrat im Sinne einer vorsorglichen Massnahme anzuweisen, die Vorlage «Mehr Transparenz – aber mit Augenmass» vorerst nicht der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Im Kanton Schaffhausen herrsche in Sachen Regelungen zur Transparenz mit der von den Stimmberechtigten am 9. Februar 2020 angenommenen Transparenzinitiative, der vom Kantonsrat am 7. November 2022 beschlossenen Vorlage «Mehr Transparenz – aber mit Augenmass», die eine Teilrevision der Kantonsverfassung (Transparenzbestimmung) vorsieht, und der Volksinitiative «zur Umsetzung der vom Volk angenommenen Transparenzinitiative (Umsetzungsinitiative)» eine komplizierte und für die Stimmberechtigten kaum mehr überblickbare Situation. Die parallel verlaufenden Verfassungsgebungsprojekte würden sich gemäss Mitteilung gegenseitig beeinflussen bzw. schliessen sich gegenseitig aus, was die Situation weiter erschwere. Um diese Situation nicht noch weiter zu verkomplizieren und angesichts des hängigen Verfahrens vor Bundesgericht sei es aus Sicht des Regierungsrates sinnvoll, die auf den 12. März 2023 angesetzte Volksabstimmung über die Teilrevision der Kantonsverfassung (Transparenzbestimmung) abzusetzen und den materiellen Entscheid des Bundesgerichtes im Beschwerdeverfahren abzuwarten.
Kantonale Volksabstimmung am 12. März 2023
Auf Sonntag, 12. März 2023, wird folgende kantonale Volksabstimmung festgesetzt:
- Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz).
Zusätzlich findet die kantonale Volksabstimmung über die Änderung des Schulgesetzes statt.
Patrick Strasser im Jahr 2023 Vizepräsident des Regierungsrates
Regierungsrat Patrick Strasser wurde vom Regierungskollegium zum Vizepräsident des Regierungsrates für das Jahr 2023 gewählt.
Einsatzplan zur Bewältigung einer möglichen Energiemangellage
Der Regierungsrat hat den durch den Stab Energie der Kantonalen Führungsorganisation (KFO) erarbeiteten Einsatzplan sowie die dazugehörigen Konzepte zur Bewältigung einer möglichen Energiemangellage zur Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf eine mögliche Energiemangellage hatte der Regierungsrat den Stab am 30. August 2022 eingesetzt. Dieser führte seither zahlreiche Rapporte durch und erarbeitete in Teilstäben verschiedene Konzepte. Der erste Teil des daraus resultierenden Einsatzplans beinhaltet die rechtlichen Grundlagen sowie eine Übersicht der involvierten Krisenorganisationen und beschreibt die Massnahmen des Bundes im Bereich der Strom- sowie Gasversorgung. Im zweiten Teil werden die konkrete Problemerfassung sowie die verschiedenen Massnahmen zur Bewältigung einer Energiemangellage im Kanton Schaffhausen beschrieben. Für die Sicherstellung der Treibstoffversorgung bewilligte der Regierungsrat ausserdem verschiedene Anschaffungen (z.B. Notstromaggregate). Die Bevölkerung wird weiterhin ersucht, eine mögliche Energiemangellage ernst zu nehmen und vorzusorgen. Der Stab Energie der KFO empfiehlt einen Notvorrat an Lebensmittel und Getränken für rund eine Woche. Ausserdem sollten Öltanks frühzeitig befüllt werden, um allfälligen Lieferschwierigkeiten im späten Winter vorzubeugen.
Änderung der Verordnung über die Opferhilfe
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2023 eine Änderung der Verordnung über die Opferhilfe beschlossen. Hintergrund der Verordnungsanpassung ist die Tatsache, dass die bisherige Kompetenz der Fachstelle für Gewaltbetroffene Schaffhausen zur Zusprechung von Soforthilfe im Umfang von maximal Fr. 1'000.– häufig nicht für die Gewährung der dringlichen Hilfe ausreichend ist. Die weiteren Kosten können zwar über die «längerfristige Hilfe» gedeckt werden, dafür ist jedoch das kantonale Sozialamt zuständig und die Gesuchstellung mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Auch führt die bestehende, gesetzliche Regelung zu einer Ungleichbehandlung beim Bezug von Opferhilfeleistungen von Opfern, welche sich ausserkantonal an Opferhilfeberatungsstellen wenden. Entsprechend hat der Regierungsrat die Soforthilfeleistungen angepasst. Neu erhalten die Opferberatungsstellen mehr Handlungsspielraum für die Zusprechung von dringlicher Hilfe, indem der Leistungskatalog erweitert wird. Diese Anpassung führt insgesamt nicht zu einer Kostensteigerung, da durch die Änderung lediglich eine Verlagerung der Leistungssprechung von der längerfristigen Hilfe in die Soforthilfe erfolgt.
Ja, aber zu Verordnungsänderungen im Energiebereich
Der Regierungsrat stimmt den Verordnungsänderungen im Energiebereich weitgehend zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Konkret geht es um die Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungsverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung.
Die EU wird Ende 2022 die Verordnungen über die Energiekennzeichnung verschiedener elektrischer Geräte anpassen. Mit der Teilrevision der Energieeffizienzverordnung werden diese Anpassungen ins Schweizer Recht übernommen. Betroffen sind Klimageräte, elektronische Displays, Beleuchtung und Kühlgeräte. Die Regierung unterstützt diese Verordnungsänderung. Ebenso wird den Revisionen der Rohrleitungsverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung zugestimmt. Abgelehnt wird die Änderung der Energieförderungsverordnung, da der Staat damit nicht rentable Anlagen subventionieren würde, was aus Sicht der Regierung nicht sinnvoll erscheint.
Leistungsvereinbarung mit Verein Teddybär
Der Regierungsrat hat die zwischen dem Departement des Innern und dem Verein Teddybär abgeschlossene Leistungsvereinbarung betreffend niederschwellige Beratungs- und Therapieangebote für Eltern und Bezugspersonen von Kindern bis zum 12. Altersjahr genehmigt. Seit 37 Jahren betreibt der Verein Teddybär in Schaffhausen eine niederschwellige psychologische Beratungsstelle für Eltern von Kindern bis sieben Jahren. Seit Beginn der Beratung unterstützt der Kanton Schaffhausen den Verein Teddybär.
Mit der Leistungsvereinbarung werde die Lücke zwischen dem bisherigen Leistungsangebot des Vereins Teddybär und jenem der Stadt Schaffhausen geschlossen. Aufgrund der Ausweitung des Angebotes wird die Zusammenarbeit neu über eine Leistungsvereinbarung geregelt. Der Verein Teddybär bietet mit seinem niederschwelligen, bedarfsorientierten Angebot fachlich hochwertige Unterstützung und Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Kindern von der Geburt bis zum 7. Altersjahr – zukünftig bis zum 12. Altersjahr – an. Mit seiner Unterstützung sollen in erster Linie Überforderungssituationen bei Eltern früh erkannt und beseitigt werden, bevor sich daraus Auffälligkeiten beim Kind entwickeln können. Durch das kundenorientierte und von kantonalen Amtsstellen losgelöste Angebot nimmt der Verein Teddybär eine wichtige, präventive Aufgabe wahr und entlastet damit den Bereich Sonderschulung und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst. Weiter trägt er dazu bei, die Sozialhilfeleistungen, Gesundheits- und die Sonderschulkosten im Kanton Schaffhausen zu senken. Neu wird der kantonale Beitrag an den Verein Teddybär über die Sozialhilfegesetzgebung geführt. Der Kantonsbeitrag für 2023 (finanziert von Kanton und Gemeinden) beträgt 196'000 Franken. Die Leistungsvereinbarung gilt vorerst für ein Jahr.
Tarifverträge für ambulante Augenoperationen
Der Regierungsrat hat die Tarifverträge zwischen der Klinik Belair AG und einerseits der Einkaufsgemeinschaft Helsana / Sanitas / KPT sowie anderseits der CSS Kranken-Versicherung AG betreffend Vergütung ambulanter Augenoperationen gemäss KVG genehmigt. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2020.
Dienstjubiläum
Thomas Widmer, Schaffhauser Polizei, begeht am 12. Januar 2023 das 25-Jahre-Dienstjubiläum.