Wie in einer Medienmitteilung zu entnehmen ist, hat sich der Erziehungsrat anlässlich seiner Herbstsitzungen unter anderem mit dem Thema «Erfolgreicher Eintritt in den 1. Zyklus/Kindergarten» befasst und folgende Beschlüsse gefasst.
Entlastung junge Kinder – Änderung der Teilpensenregelung
Der Anteil der vierjährigen Kinder im ersten Kindergartenjahr hat sich mit der Vorverschiebung des Eintrittsalters im Rahmen der Harmonisierung der Volksschule (HarmoS) erhöht. Die Kinder unterscheiden sich beim Kindergarten-Eintritt – bezogen auf ihr Wissen, ihr Können, ihre sprach- lichen Voraussetzungen und ihren Entwicklungsstand – erheblich, heisst es in der Medienmitteilung. Die jungen Kinder des ersten Kindergartenjahres (1.Schuljahr des 1. Zyklus) sollen nach Ansicht des Erziehungsrates entlastet werden, indem sie neu den Unterricht nur am Vormittag besuchen. Damit die Unterrichtszeit über die zwei Kindergartenjahre Gleichbleibe, werden die älteren Kinder im zweiten Kindergartenjahr neu an zwei Nachmittagen unterrichtet. Die Umstellung findet auf das Schuljahr 2023/2024 statt. Der Regierungsrat hat am vergangenen 6. Dezember dazu die notwendigen Anpassungen der Teilpensenregelung beschlossen.
Gestaffelte Verteilung der Jokerhalbtage innerhalb des 1. Zyklus
Auf schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten hin hat jedes Kind, ohne Begründung, Anrecht auf eine vom Erziehungsrat festgelegte Anzahl freier Halbtage. So können Erziehungsberechtigte ohne Gesuchstellung in einem gewissen Umfang kurzfristig ihre Kinder vom Unterricht entschuldigen, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Seit der Einführung des Lehrplan 21 gehöre der Kindergarten zum 1. Zyklus (zwei Jahre Kindergarten sowie 1. und 2. Klasse der Primarschule). Der Erziehungsrat hat beschlossen, die bisherige Anzahl Jokerhalbtage im zweiten Kindergartenjahr von 20 Halbtagen auf 10 Halbtage zu senken. Damit sollen die Jokerhalbtage vom Zeit- punkt des Eintritts in die obligatorische ab Schuljahr 2023/2024 neu gestaffelt auf das Niveau der Primarschule reduziert werden:
- 1. Schuljahr 1. Zyklus -> 20 Halbtage
- 2. Schuljahr 1. Zyklus ->10 Halbtage (neu)
- 3. Schuljahr 1. Zyklus -> 4 Halbtage