Der Schaffhauser Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2023 eine Totalrevision der Verordnungen im Lebensmittelbereich vorgenommen. Hintergrund ist das neue Einführungsgesetz zum eidgenössischen Lebensmittelgesetz. Gestützt auf diese bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben wurde das kantonal Verordnungsrecht angepasst, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Es wurden zwei neue Verordnungen geschaffen: die Kantonale Lebensmittelverordnung sowie die Verordnung über die Gebühren für die Fleischkontrolle und über die Entschädigung der Fleischkontrollorgane. Gleichzeitig konnten vier Verordnungen aufgehoben werden. Zudem wurde ein neuer Gebührentarif für das Interkantonale Labor erlassen.
Mit der neuen Lebensmittelverordnung werden einzig die Zuständigkeiten im Bereich des Lebensmittelrechts auf kantonaler Ebene geregelt, wobei sich an der bisherigen Aufgabenverteilung zwischen Interkantonalem Labor und Veterinäramt grundsätzlich nichts ändert. Mit der neuen Verordnung über die Gebühren für die Fleischkontrolle und über die Entschädigung der Fleischkontrollorgane werden die bis anhin in zwei verschiedenen Verordnungen geregelten, sachthematisch jedoch zusammenhängenden Bereiche nunmehr in einer einzigen Verordnung vereinigt. Damit kann das bestehende Verordnungsrecht den aktuellen Verhältnissen angepasst und generell verschlankt werden. Der – seit 1996 geltende – Gebührentarif für das Interkantonale Labor wurde den aktuellen Verhältnissen angepasst und moderat angehoben.
Anpassungen an die Teuerung 2023 im Richter-Dekret und in Übergangsrentenverordnung
Der Regierungsrat hat im Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie in der Übergangsrentenverordnung die vom Kantonsrat beschlossene Teuerungsanpassung im Umfang von 2 Prozent umgesetzt. Beide Erlasse sehen eine analoge Anpassung an die Teuerung wie für das Staatspersonal vor. Die Erlassänderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Änderung der Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2023 eine Änderung der Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen vorgenommen. Dabei wird der bisher separat angebotene Studiengang «Primarstufe Schuljahre 1 und 2 (Kindergarten)» an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen künftig nicht mehr angeboten. Hintergrund dafür ist, dass bereits heute fast alle Studierenden den breiteren Studiengang «Primarstufe Schuljahre 1 bis 5» wählen. Im Herbstsemester 2021 begann noch eine Studentin mit dem Studiengang Primarstufe Schuljahre 1 und 2 (Kindergarten). Auch andere Kantone haben den Studiengang Primarstufe Schuljahre 1 und 2 (Kindergarten) eingestellt.
Ja, aber zu Bewirtschaftungsmassnahmen Strom
Der Regierungsrat stimmt den Bewirtschaftungsmassnahmen Strom grundsätzlich zu, wie er in seiner Vernehmlassung an Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen an die Schwere der Mangellage und die aktuelle Situation angepasst und die Verordnungen erst dann in Kraft gesetzt werden. Sollte es trotz der laufenden Energiesparkampagne und der Verpflichtung zum freiwilligen Sparen gemäss Energiespar-Alliance zu einer Mangellage kommen, wird der Bundesrat mit zeitlich begrenzten Massnahmen die Stromversorgung regeln. Ziel der Interventionen ist es, die Netzstabilität und damit die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Im Falle einer unmittelbar drohenden Mangellage richtet der Bund zuerst dringliche Sparappelle an alle Stromverbraucher. Parallel dazu kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Als weitergehende Massnahmenstufe können Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh kontingentiert werden. Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Netzzusammenbruch und somit einen Blackout verhindern. Die Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung bei Netzabschaltungen wären aber gravierend, mit folgenschweren Einschränkungen. Deshalb wird alles unternommen, um Netzabschaltungen zu verhindern.
Die Regierung schliesst sich der grundsätzlich positiven Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren an. Es verbleiben jedoch offene Fragen und Forderungen. Das Zusammenspiel mit den Bewirtschaftungsmassnahmen beim Gas ist zu beachten. Es ist grundsätzlich zu begrüssen, dass ein differenziertes, nach Eingriffsintensität geordnetes Vorgehen vorgesehen ist und auch die privaten Haushalte, welche für einen Grossteil des Energieverbrauchs verantwortlich sind, in die Sparbemühungen einbezogen werden. Bei den Verbrauchseinschränkungen und –verboten ist es gesellschaftspolitisch jedoch essenziell, dass die Massnahmen nachvollziehbar und einfach zu kommunizieren sind. Sie sollten sich deshalb insbesondere bei Einschränkungen bei Privaten und im öffentlichen Raum auf ein paar klare und eingängige Vorschriften mit der grössten Wirkung beschränken. Der Regierungsrat weist schliesslich darauf hin, dass die vorgesehenen Bewirtschaftungsmassnahmen Strom die Zielsetzung der Energiestrategie 2050 untergraben. Die Schweiz hat sich das Ziel gesetzt, langfristig CO2-neutral zu werden. Es ist verständlich, dass aufgrund der drohenden Energiemangellage gewisse Zugeständnisse gemacht werden müssen. Auf keinen Fall darf aber wegen der Energiemangellage die Energiestrategie gefährdet werden.
Ja zu Abkommen Schweiz-Liechtenstein betreffend Datenaustausch im Geldspielbereich
Der Regierungsrat unterstützt das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Das Abkommen schreibt den schweizerischen sowie den liechtensteinischen Spielbanken und Veranstaltern von Grossspielen den Austausch, die gegenseitige Anerkennung und die Anwendung der jeweiligen Spielsperren vor. Es soll damit ein "Spieltourismus" gesperrter Personen zwischen der Schweiz und Liechtenstein verhindert werden.
Die Regierung erachtet das Abkommen angesichts der kurzen Distanzen zwischen den Spielbanken in der Schweiz und in Liechtenstein sowie des Umstandes, dass Spielerinnen und Spieler mit problematischem Spielverhalten sich in der Regel nicht von Landesgrenzen aufhalten lassen, als sinnvoll und notwendig.
Erneuerung der Leistungsvereinbarungen mit Sonderschule Friedeck
Der Regierungsrat hat die zwischen dem Erziehungsdepartement und der Sonderschule des Vereins Friedeck abgeschlossene neue Leistungsvereinbarung genehmigt. Das kantonale Schulrecht ermöglicht den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit bewilligten privaten Sonderschulen zur Erfüllung von ausgewiesenen Bedürfnissen. Die Sonderschule des Vereins Friedeck erbringt für den Kanton sonderpädagogische, pädagogisch-therapeutische und sozialpädagogische Leistungen. Sie bietet eine Tagessonderschule sowie eine Sonderschule mit Internat für Kinder und Jugendliche mit schwerer Verhaltensauffälligkeit und besonderem Bildungsbedarf an. Die Tagessonderschule für Kinder und Jugendliche ist weiterhin sehr stark ausgelastet, während die Sonderschule mit Internat von Seiten des Kantons in den letzten zwei Jahren nicht immer voll ausgelastet war. Entsprechend wurde der Umfang der vereinbarten Leistungen verändert. In der neuen Leistungsvereinbarung werden mehr Tagesstrukturplätze und weniger Internatsplätze ausgewiesen. Dies führt zu leicht höheren Kosten. Die neue Vereinbarung wurde wiederum für zwei Jahre abgeschlossen. Sie gilt von Anfang 2023 bis Ende 2024.
Weiter hat die Regierung die zwischen dem Erziehungsdepartement und dem Verein Friedeck abgeschlossene Leistungsvereinbarung für Leistungen des Timeout-Angebotes genehmigt. Die Vereinbarung gilt für die Jahre 2023 und 2024. Sie deckt sich im Wesentlichen mit der Ende 2022 auslaufenden Vereinbarung. Aufgrund vieler komplexer Fälle sind jedoch gewisse Änderungen in der Struktur und im Angebot notwendig. Das Timeout-Angebot umfasst die Beratung und Unterstützung in schwierigen Schulsituationen (Prävention) der Regelschule, den Timeout- Aufenthalt in Form einer besonderen Klasse für Schülerinnen und Schüler mit massiven Schwierigkeiten im Bereich der Selbst- und Sozialkompetenz und die Nachbegleitung bei der Rückintegration.Das sonderpädagogische Angebot entspricht weiterhin einem ausgewiesenen Bedarf der Gemeinden insbesondere auf der Sekundarstufe I. Damit kann eine sehr gute Wirkung erzielt werden. Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden auch Primarschulkinder von einem bedarfsgerechten Angebot profitieren können. Aufgrund der angepassten Richtlinien erhöht sich der jährliche Kantonsbeitrag leicht.
Kantonsarztstelle wird neu ausgeschrieben
Der amtierende Kantonsarzt Dr. Martin Vaso wird das Gesundheitsamt Schaffhausen per Ende April 2023 auf eigenen Wunsch verlassen. Der Regierungsrat wird die Stelle des Kantonsarztes mit einem Pensum von 50 % bis 90 % neu ausschreiben. Die stellvertretende Kantonsärztin, Dr. Elke Lenz-Agnes, wird in einem 40 % -Pensum angestellt bleiben. Der Regierungsrat bedankt sich bei Dr. Martin Vaso für sein grosses Engagement als Kantonsarzt und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
Kanton unterstützt Radio Munot-Weihnachtsaktion
Der Regierungsrat unterstützt die diesjährige Weihnachtsaktion von Radio Munot mit 10'000 Franken aus dem Lotteriegewinn-Fonds. Das Geld aus der Weihnachtsaktion geht an den Förderverein Nasmode mit Sitz in Schaffhausen. Dieser betreibt seit 14 Jahren in Ouagadougou, der Hauptstadt von Burkina Faso, eine Berufsschule für Schneiderinnen, Coiffeusen sowie Kosmetikerinnen und ermöglicht jährlich über 200 jungen Frauen eine Ausbildung.
Genehmigung von Gemeindeerlassen
Der Regierungsrat hat die von der Gemeindeversammlung Schleitheim am 17. November 2021 beschlossene Ausscheidung der Gewässerräume genehmigt und die von der Gemeindeversammlung Löhningen am 28. Oktober 2020 beschlossene Teilrevision der Bauordnung teilweise genehmigt.
Dienstjubiläen
Der Regierungsrat hat Ljiljiana Dinic-Dimitrijevic, Pflegehelferin bei den Spitälern Schaffhausen, Franziska Jehle, Arbeitsamt/RAV, Susann Moldavio, Pflegefachfrau bei den Spitälern Schaffhausen, und Karin Rohner, Departementssekretariat Erziehungsdepartement, die am 1. Januar 2023 das 25-jährige Dienstjubiläum begehen können, seinen Dank für ihre bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.