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Kanton
06.12.2022

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Der Schaffhauser Regierungsrat informiert über verschiedene Anpassungen.
Der Schaffhauser Regierungsrat informiert über verschiedene Anpassungen. Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat informiert über diverse Themen wie beispielsweise der Teilrevision der Verordnung zum Baugesetz.

Ersatzwahl in den Kantonsrat

Der Regierungsrat hat gemäss einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Schaffhausen Isabelle Lüthi, Schaffhausen, als Mitglied des Kantonsrates für den Rest der Amtsperiode 2021-2024 ab 1. Januar 2023 als gewählt erklärt. Isabelle Lüthi ersetzt die per Ende 2022 zurücktretende Kantonsrätin Marianne Wildberger im Wahlkreis Schaffhausen. Isabelle Lüthi war auf der Liste der AL für die Kantonsratswahlen 2020 angetreten und gehört neu der SP-Fraktion an.

Ja zu Beseitigung Inländerdiskriminierung bei Familiennachzug

Der Regierungsrat stimmt der Beseitigung und Verhinderung der Inländerdiskriminierung beim Familiennachzuggrundsätzlich zu, wie er in seiner Vernehmlassung an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates festhält. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes ist eine entsprechende Parlamentarische Initiative, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Künftig sollen Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug ihrer Familienangehörigen aus Drittstaaten dieselben Rechte geniessen wie EU/EFTA-Staatsangehörige, für welche die Regelungen des Personenfreizügigkeitsabkommens oder des EFTA-Übereinkommens gelten. Das Gesetz soll so geändert werden, dass ausländische Familienangehörige in auf- oder absteigender Linie von Schweizerinnen und Schweizern für ihren Nachzug in die Schweiz nicht weiter über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates verfügen müssen.

Schweizerinnen und Schweizer seien bezüglich des Nachzugs ihrer ausländischen Familienangehörigen – ohne sachlichen Grund – schlechter gestellt als EU/EFTA-Staatsangehörige. Die Regierung begrüsse daher die Beseitigung der bisher bestehenden, stossenden Ungleichbehandlung. Der Bund solle aber prüfen, ob gesetzlich verankert werden soll, dass als Voraussetzung für den Nachzug genügend Mittel für den Unterhalt der Nachzuziehenden vorhanden sein müssen. Die Gesetzesänderung könnte bei den Kantonen zu höheren Sozialhilfekosten führen. Für den Regierungsrat sei ein weiterer bundesrechtlich verursachter Kostenanstieg zu Lasten der Kantone ohne (anderweitigen) finanziellen Ausgleich nicht hinnehmbar, heisst es von der Staatskanzlei Schaffhausen weiter.

 

Neufestlegung der anrechenbaren Taxen für Ergänzungsleistungsberechnung

Der Regierungsrat hat die kantonale Regelung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) bei Heimbewohnenden angepasst und auf Anfang 2023 eine entsprechende Revision der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen.

Die Maximalansätze der anrechenbaren Heimtaxen bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen werden leicht erhöht. Neu gilt ein Maximalansatz von 137 Franken pro Tag. Damit werden die per 1. Januar 2023 vom Bund beschlossenen Erhöhungen der AHV- und IV-Renten wegen Anpassung an die Teuerung nachvollzogen. Ausserdem werde mit dieser Erhöhung die Covid-Jahre 2020 und 2021 ausgeglichen. Zudem werden die EL-Sätze für persönliche Auslagen angepasst. Beim Aufenthalt in einem Heim oder Spital werden für persönliche Auslagen neu 536 Franken pro Monat angerechnet. Bei Personen in Pflegeheimen mit einem Pflegebedarf von mehr als 80 Minuten pro Tag seien die anrechenbaren persönlichen Auslagen auf 419 Franken pro Monat begrenzt. Die Verordnungsanpassung führt zu einer Kostensteigerung beim Kanton von rund 580'000 Franken pro Jahr.

 

Änderung der Personalverordnung

Weiter heisst es in der Medieninformation, hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2023 eine Änderung der Personalverordnung vorgenommen. Neu werde ein Adoptionsurlaub für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung eingeführt. Hintergrund seien neue Bestimmungen auf Bundesebene betreffend Adoptionsentschädigung und Adoptionsurlaub. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Adoptionsentschädigung seien die gleichen wie für die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung. Die Adoptiveltern können wählen, wer von ihnen den Urlaub in Anspruch nimmt. Sie können den Urlaub auch untereinander aufteilen, ihn aber nicht beide in vollem Umfang beziehen. Gemäss Bundesregelung besteht nur dann Anspruch auf einen Adoptionsurlaub, wenn ein Taggeldanspruch gemäss Erwerbsersatzgesetz besteht. Anders als der Mutterschaftsurlaub, der ab dem Tag der Geburt des Kindes beginnt, ist der zweiwöchige Adoptionsurlaub lediglich innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme des Kindes entweder tage- oder wochenweise zu beziehen.

 

Teilrevision der Verordnung zum Baugesetz

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2023 eine Änderung der Verordnung zum Baugesetz vorgenommen. Die Zuständigkeit für das kantonale Rohrleitungsinspektorat wechselt vom Interkantonalen Labor zum kantonalen Bauinspektorat. Hauptaufgabe sei die Erteilung von entsprechenden Bau- und Betriebsbewilligungen, heisst es in der Medienmitteilung. Das Interkantonale Labor hatte diese Aufgabe seit der Übernahme des Baulichen Gewässerschutzes inne. Der Wechsel der Zuständigkeit des Rohrleitungsinspektorats zum kantonalen Bauinspektorat mache aus mehreren Gründen Sinn. Das Bauinspektorat – als zentrale Baubewilligungsbehörde seitens des Kantons – führe sämtliche Vernehmlassungen zu Baugesuchen durch, übernehme die Koordination mit Gemeinden und anderen Fachstellen und erteile Bewilligungen. Überdies prüfe das kantonale Bauinspektorat Baugesuche in Bezug auf die Zonenkonformität, was auch bei Rohrleitungsanlagen ein relevantes Prüfkriterium darstellt.

Neben dem Zuständigkeitswechsel werden gestützt auf die Bundesgesetzgebung in der kantonalen Verordnung noch weitere formelle Ausführungsbestimmungen zu Rohrleitungsanlagen erlassen.

 

Dienstjubiläen

Der Regierungsrat hat Patrick Birrer, Hauptlehrer am Berufsbildungszentrum, und Ursula Friesacher, Hauptlehrerin am Berufsbildungszentrum, die das 25-jährige Dienstjubiläum begehen konnten, seinen Dank für ihre bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Schaffhausen