Wie in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen mitgeteilt wird, sind zur Bewerbung professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt gemäss der Medienmitteilung als Wohnsitz. Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Expertinnen und Experten entscheidet über die Vergabe der Förderbeiträge. Jährlich steht eine Summe von 110'000 Franken zur Verfügung. Die Richtlinien sowie Anmeldeformulare können bezogen werden bei:
Geschäftsstelle Förderbeiträge
Erziehungsdepartement, Sekretariat
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
kulturfoerderung@sh.ch
Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2023