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Kanton
05.12.2022

Förderbeiträge 2023 für kulturelle Leistungen

Kulturschaffende können sich um Förderbeiträge bewerben. (Symbolbild)
Kulturschaffende können sich um Förderbeiträge bewerben. (Symbolbild) Bild: Keystone
Kanton und Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus.

Wie in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen mitgeteilt wird, sind zur Bewerbung professionell arbei­tende Kulturschaffende aller Kultursparten eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimat­berech­tigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem frü­heren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt gemäss der Medienmitteilung als Wohnsitz. Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Expertinnen und Ex­perten entscheidet über die Vergabe der Förderbeiträge. Jährlich steht eine Summe von 110'000 Franken zur Verfügung. Die Richtlinien sowie Anmeldeformulare können bezogen werden bei:

Geschäftsstelle Förderbeiträge

Erziehungsdepartement, Sekretariat

Herrenacker 3

8200 Schaffhausen

kulturfoerderung@sh.ch

  

Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2023

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen