In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Dabei ist die Lage insofern ernst, als die Krankheit - im Gegensatz zu früheren Jahren - in diesem Sommer in Europa nie ganz erloschen ist und Fälle auch abseits der bisherigen Risikogebieten entlang der grossen Gewässer festgestellt werden. Aus diesem Grunde gelten die nun angeordneten Massnahmen in der ganzen Schweiz, wie der Kanton Schaffhausen in einer Mitteilung schreibt.
Alle Geflügelhaltungen im Kanton Schaffhausen, auch kleine Hobby-Haltungen von wenigen Hühnern, Enten, Wachteln usw., müssen beim Landwirtschaftsamt gemeldet sein, um eine wirksame Seuchenüberwachung zu gewährleisten. Alle gemeldeten Geflügelhaltungen werden in den nächsten Tagen durch das Veterinäramt per Brief oder Mail kontaktiert und informiert. Wer Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truten, Pfauen, Wachteln, Laufvögel usw.) hält und keine Mitteilung erhält, ist aufgefordert, sich beim Landwirtschaftsamt zu melden.
Massnahmen im Kontrollgebiet
Das Kontrollgebiet umfasst die ganze Schweiz. Ab Montag, 28. November 2022, müssen alle Geflügelhaltenden folgende Vorschriften befolgen:
- Beschränkung des Auslaufes des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögel geschützten Bereich (Wintergarten). Ist dies nicht möglich, müssen Futter- und Wasserstellen so aufgestellt werden, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind (im Hühnerhaus). Zudem müssen Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune und engmaschige Netze (Maschenweite max. 4 cm) vor Wildvögeln geschützt werden.
- Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden.
- Um das Einschleppen des Virus in die Tierhaltungen durch Personen und Geräte zu verhindern, soll der Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste beschränkt werden. Zudem sollen eine Hygieneschleuse eingerichtet und beim Betreten der Tierhaltung saubere Schuhe und Kleider angezogen sowie die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
- Gehäufte Todesfälle und Krankheitssymptome, insbesondere Atemwegs-Symptome, sind einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.
Weitere Hinweise zu den angeordneten Massnahmen sowie Tipps zur praktischen Umsetzung, speziell auch für kleine Hobby-Bestände, sind auf der Homepage des BLV zu finden. (www.blv.admin.ch)
Die Massnahmen gelten mindestens bis zum 15. Februar 2023.
Eine Ansteckung von Menschen ist aktuell nur unter speziellen Bedingungen zu erwarten (sehr enger, intensiver Kontakt). Eier und Geflügelfleisch können ohne Bedenken konsumiert werden.
Wer tote Wildvögel findet (tote Wasservögel, mehrere Greifvögel oder mehr als fünf andere Vögel), ist gebeten, dies der Polizei, der Jagdaufsicht oder dem Veterinäramt zu melden. Die toten Tiere sollen nicht berührt werden.
Das Veterinäramt bittet die Geflügelhaltenden, die Massnahmen konsequent umzusetzen und so einen Eintrag der Krankheit in den Hausgeflügelbestand zu vermeiden, und bedankt sich für die Unterstützung bei der Bekämpfung der Vogelgrippe.