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Politik
09.11.2022

Prämienverbilligungsbeiträge festgelegt

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen sowie auf den 1. Februar 2023 eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen.

Anpassung der Richtprämien für Prämienverbilligungsbeiträge

Der Scahffahuser Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Mit der Verordnungsrevision werden die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2023 festgelegt. Als Grundlage sind dazu die vom Bund für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schaffhausen festgelegten Durchschnittsprämien heranzuziehen.

Der Regierungsrat hat die Richtprämien 2023 wie folgt festgesetzt:

Stadt Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall

  • Erwachsene: 5'192 Franken pro Jahr;
  • Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 3'429 Franken pro Jahr;
  • Kinder: 1'204 Franken pro Jahr.

Übrige Gemeinden

  • Erwachsene: 4'814 Franken pro Jahr;
  • Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 3'168 Franken pro Jahr;
  • Kinder: 1’112 Franken pro Jahr.

Nach vier Jahren mit sehr geringem Anstieg bzw. sogar einem leichten Rückgang im Jahr 2020 steigen die EL-Richtprämien – und damit auch die anrechenbaren Prämien – per 2023 im Kanton Schaffhausen gegenüber dem Vorjahr zwischen 6 Prozent und 7 Prozent, und zwar in beiden Prämienregionen und in allen Altersgruppen. Aufgrund der deutlichen Prämiensteigerung wird nach aktuellem Stand der Schätzungen für 2023 erstmals seit 2018 wieder eine wesentliche Erhöhung der Auszahlungssumme für Prämienverbilligungen erwartet. Im Jahr 2023 ist mit Auszahlungen zur Prämienverbilligung von knapp 64 Millionen Franken (Bund, Kanton, Gemeinden) zu rechnen.

Höhere Stellvertretungsentschädigungen für Lehrkräfte

Der Regierungsrat hat auf den 1. Februar 2023 zudem eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen. Konkret wird die Entschädigung von Stellvertretungen bis zu vier Monaten, die von Lehrpersonen wahrgenommen werden, welche nicht bereits im Kanton Schaffhausen angestellt sind, angehoben. Hintergrund sind die im Vergleich mit anderen Kantonen tiefen Ansätze für Stellvertretungen. Diese Ansätze sind nicht konkurrenzfähig. Dies wirkt sich negativ auf die Rekrutierung von Stellvertretungen aus und führt dazu, dass sich qualifizierte Lehrpersonen nicht zur Verfügung stellen. Deshalb ist die Verbesserung der Entlöhnung von Stellvertretungen dringend angezeigt. Bisher basierte die Entschädigung auf dem Minimum des jeweiligen Lohnbandes. Künftig basiert die Entschädigung auf dem altersabhängigen Minimum der Bandposition b des jeweiligen Lohnbandes. Diese Lösung lässt sich einfach und rasch umsetzen und führt zu einer spürbaren Anhebung der Besoldung für die betroffenen Lehrpersonen. Die neuen Ansätze führen zu Mehrkosten von rund 473'000 Franken pro Jahr. Davon entfallen 42,3 Prozent auf den Kanton und 57,7 % auf die Gemeinden.

Ja zu Mindestbesteuerungsverordnung

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die neue Mindestbesteuerungsverordnung, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Mit der Verordnung wird die Mindestbesteuerung auf der Grundlage der sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Verfassungsänderung zur OECD/G20-Mindestbesteuerung teilweise umgesetzt. Die Mustervorschriften der OECD/G20 werden mittels eines Verweises für anwendbar erklärt. Zudem wird die Verteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer präzisiert. Die Einführung der Mindestbesteuerung ist unumgänglich, schwächt aber die Stellung der Schweiz im internationalen Steuer- und Standortwettbewerb. Wesentlich ist darum, dass die Kantone bei der Umsetzung der Reform über grösstmögliche Flexibilität verfügen, namentlich im Hinblick auf eine wettbewerbsfähige Ausgestaltung für Konzerngesellschaften und das Zusammenspiel mit dem US-amerikanischen Steuerrecht.

Die Regierung erachtet die Verordnung, welche materielle Umsetzungsfragen behandelt, als sinnvoll. Die Verordnung enthält sachgerechte Lösungen, benötige aber noch einige technische Anpassungen. Der Regierungsrat stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen vor dem Hintergrund der Entwicklungen im internationalen Steuerrecht und der Wahrung der Interessen der Schweiz zu. Gleichzeitig wird angeregt, den weiteren internationalen Entwicklungen im Bereich der Mindestbesteuerung – insbesondere in den USA sowie der EU – bei der finalen Ausgestaltung der Vorlage angemessen Rechnung zu tragen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen