Der Schaffhauser Regierungsrat hat die Teilrevision des Polizeigesetzes auf den 1. November 2022 in Kraft gesetzt, heisst es in einer Medienmitteilung der Schaffhauser Staatskanzlei. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit werden neue Regeln für präventive Überwachungsmassnahmen geschaffen. Die Ermittlungsarten polizeiliche Observation, präventive verdeckte Vorermittlung und präventive verdeckte Fahndung betreffen das präventive polizeiliche Handeln ausserhalb eines Strafverfahrens und dienen primär dazu, Straftaten zu verhindern. Diese verdeckten Ermittlungsarten werden insbesondere zur Bekämpfung von Internet- und Pädokriminalität gesetzlich geregelt. In diesem Bereich ist das Bundesamt für Polizei seit dem 1. Januar 2021 im Einvernehmen mit den Kantonen nicht mehr tätig. Entsprechend bestand im Kanton Schaffhausen dringender Handlungsbedarf, da die gesetzlichen Grundlagen im kantonalen Polizeigesetz der strenger gewordenen Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht mehr genügten.
Gemeindebeiträge für Polizei teuerungsbedingt erhöht
Der Regierungsrat hat zudem die Beiträge der Gemeinden für polizeiliche Leistungen im Bereich der Sicherheits- und der Verkehrspolizei der Teuerung angepasst. Die Regierung ist gemäss Polizeiorganisationsgesetz ermächtigt, diese Beiträge an die Teuerung anzupassen, sofern sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um mindestens 1 Prozent verändert hat. Der aktuelle Septemberindex 2022 beträgt 119,4 Punkte. Die Gemeindebeiträge werden somit auf den 1. Januar 2023 um 3,6 Prozent erhöht. Für die Gemeinden fallen dabei Mehrkosten von insgesamt rund 150‘000 Franken an.
Ja zu Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Förderung der Vereinbarung von Parlamentsmandat und Mutterschaft, wie er in seiner Vernehmlassung an die Staatspolitische Kommission des Ständerates festhält. Gemäss geltendem Recht endet der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Als Erwerbstätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn gilt auch ein Parlamentsmandat. Dies hat zur Folge, dass eine Parlamentarierin den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung auch für ihre hauptberufliche Tätigkeit verliert, wenn sie während des Mutterschafsurlaubs – auch nur vereinzelt – an Sitzungen des Parlamentes teilnimmt. Mit der unterbreiteten Gesetzesänderung soll eine Teilnahme von Parlamentarierinnen auf allen föderalen Ebenen an Ratssitzungen nicht zur Beendigung des Anspruchs auf die Mutterschaftsentschädigung führen. Damit wird dem Anliegen von vier Standesinitiativen entsprochen.
Änderung der Berufsbildungsgebührenverordnung
Der Regierungsrat hat auf den 1. Februar 2023 eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vorgenommen. Hintergrund ist die vom Kantonsrat beschlossene Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz. Damit wird bei den Studiengeldbeiträgen eine Gleichstellung von Studierenden der Höheren Fachschulen (HF) im Kanton Schaffhausen unabhängig ihres Wohnortes ermöglicht. Konkret kann der Regierungsrat im Falle eines Fachkräftemangels und bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses in bestimmten Berufsfeldern für Bildungsgänge an den HF im Kanton Schaffhausen auf die Erhebung von Vollkosten deckenden Studiengeldern für Studierende mit Wohnsitz im Ausland verzichten. Damit wird die heutige Praxis, wonach bei diesen Schulen bei Bildungsgängen mit Fachkräftemangel den Studierenden mit Wohnsitz im Ausland gleich wie den inländischen Studierenden ein reduziertes Studiengeld gewährt wird, gesetzlich verankert. Gestützt auf diese neue Gesetzesgrundlage hat der Regierungsrat für die Bildungsgänge HF Pflege und HF Technik nun von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Um vom reduzierten Studiengeldbetrag profitieren zu können, ist zwingend ein Arbeitsverhältnis im Kanton Schaffhausen notwendig.
Dienstjubiläen
Sabina Hess, Kindergärtnerin, Urs Burkhardt, Laborant EFZ-Fachrichtung Chemie beim Interkantonalen Labor, und Cornelia Mächler, Hebamme bei den Spitälern Schaffhausen, feiern am 25. Oktober bzw. 1. November 2022 ihr 40-Jahre-Dienstjubiläum.