Die Anzahl an Covid-19 erkrankten Personen nimmt wieder zu. Die abnehmende Bevölkerungsimmunität und der begrenzte Schutz durch frühere Impfungen oder Infektionen mit anderen (Sub-)Varianten tragen zur Ausbreitung von BA.5 und anderen Omikron- Subvarianten in der Schweiz bei. Dies ist auch bei den Corona-Isolationen im Kantonsspital Schaffhausen spürbar, heisst es in einer Medienmitteilung der Spitäler Schaffhausen. Derzeit werden wieder mehr Patientinnen und Patienten stationär behandelt (https://coviddashboard.sh.ch/).
Die Nationale Zentrum für Infektionsprävention, Swissnoso, hat deshalb ihre Empfehlungen bezüglich Schutzmassnahmen angepasst. Basierend darauf sowie angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage hat der spitalinterne Corona-Führungsstab – zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie aller Mitarbeitenden – folgende Massnahme für alle Standorte der Spitäler Schaffhausen beschlossen: Wiedereinführung der allgemeinen Maskenpflicht für alle Personen inklusive Kinder ab 12 Jahren.
Ab Montag, 24. Oktober, gilt eine Maskenpflicht in Patientenzimmern, Zonen mit Patientenkontakt und allen öffentlich zugänglichen Bereichen. Chirurgische Masken sind an den zentralen Eingängen erhältlich.
Die bestehenden Schutzmassnahmen, wie beispielsweise die Händedesinfektion, bleiben weiterhin in Kraft. Bei Krankheitssymptomen, die auf Covid hinweisen, ist auf Spitalbesuche zu verzichten. Am Kantonsspital gilt nach wie vor eine Limitierung der Besuchs- und Begleitpersonen.
Die detaillierten Zutrittsregeln für die Standorte der Spitäler Schaffhausen entnehmen Sie dem Anhang oder der Internetseite spitaeler-sh.ch/corona.