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Kanton
06.10.2022

Prämienanpassung bei Gebäudeversicherungsprämien

(Archivbild)
(Archivbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Anpassung der Gebäudeversicherungsprämien ab 2023. Die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen (GVSH) hat beschlossen, die Prämiensätze pro Prämiensatzstufe um 2 Rappen anzuheben. Dieser Entscheid ist vom Kantonsrat zu genehmigen.

Die Prämien der Gebäudeversicherung sind seit 2006 unverändert. Aktuell verfügt die GVSH schweizweit über eine der günstigsten Prämien. Die GVSH hätte sehr lange Zeit davon profitiert, dass bei den Gebäuden im Kanton Schaffhausen vergleichsweise wenig Schäden eintraten. In der Vergangenheit hat die GVSH von ihrer Substanz gelebt. Die Schadensereignisse hätten in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt, sei mit vermehrten und höheren Schäden zu rechnen. Die Vermögenserträge sowie das Vermögen selbst sinken in der aktuellen Börsensituation. Die Prämien der Rückversicherung steigen 2023 um 10 Prozent bis 15 Prozent. Eine externe Studie aus dem Jahr 2021 des Interkantonalen Rückversicherungsverbands geht davon aus, dass das aktuelle Risikowachstum für die Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen aufgrund der entsprechenden durchschnittlichen Zunahme des versicherten Kapitals rund 1,5 Prozent betrage. Das risikotragende Kapital müsse demzufolge im gleichen Ausmass zunehmen, ansonsten die GVSH von ihrer Substanz lebe und sich ihre Risikofähigkeit vermindere.

Künftig müssten mit den Prämieneinnahmen die Aufwände für Schäden, Rückversicherung und Verwaltung grundsätzlich gedeckt werden können, heisst es weiter im Schreiben. Dadurch könnten die Erträge aus der Vermögensverwaltung dazu verwendet werden, das risikotragende Kapital weiter zu äufnen, damit es mit der Entwicklung des Risikos Schritt halte. Die Prämiensätze pro Prämiensatzstufe sollen daher um 2 Rappen angehoben werden, um einen Mehrertrag aus Prämien von rund 1,553 Millionen Franken zu generieren. Da auf 2023 gleichzeitig die Brandschutzabgabe spürbar reduziert wird, wird 2023 die jeweils als Gesamtbetrag in Rechnung gestellte Gebäudeversicherungs- und Brandschutzabgabe für die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer insgesamt aber deutlich tiefer ausfallen.

 

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen