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27.09.2022

Wahlmöglichkeiten schaffen

Tobias Schlagenhauf (links), ehemals altra, arbeitet heute bei der Phoenix Mecano AG.
Tobias Schlagenhauf (links), ehemals altra, arbeitet heute bei der Phoenix Mecano AG. Bild: zVg.
Menschen mit einer Beeinträchtigung Teilhabe im ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist ein Angebot der altra schaffhausen. Ein Job-Coaching bietet neu für alle Involvierten die notwendige Betreuung während des gesamten Prozesses.

Die Schweiz hat 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert und in Kraft gesetzt. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich die Schweiz, die Gewährleistung der im Abkommen enthaltenen Menschenrechte umzusetzen. Konkret: Hindernisse beheben, mit denen Menschen mit einer Beeinträchtigung konfrontiert werden, die Menschen gegen Diskriminierung zu schützen und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. 

Für die Umsetzung der Konvention sind in der Schweiz der Bund, die Kantone und die Gemeinden zuständig. Dabei spielen die Kantone eine führende Rolle. 

In der UNO-Behindertenrechtskonvention ist unter anderem auch die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung im ersten Arbeitsmarkt enthalten. Daraus resultiert das Angebot des Job-Coachings der altra schaffhausen.

Aus Pilotprojekt entstand festes Angebot

Jens Förster ist Job Coach für Inklusionsarbeitsplätze bei der altra schaffhausen. Als Inklusionsarbeitsplätze werden geschützte Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt für IV-Rentenbeziehende bezeichnet. In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Sozialamt unterstützt die altra ihre Mitarbeitenden mit IV-Rente (nachfolgend Mitarbeitende genannt), die den Wunsch äussern, im ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, jedoch weiterhin auf einen geschützten Rahmen angewiesen sind. «Als Job Coach unterstütze ich unsere Mitarbeitenden und Arbeitgebende vom Erstgespräch bis zur Integration während des gesamten Arbeitsprozesses und darüber hinaus», erklärt der Arbeitsagoge. Er ist die erste Ansprechperson, wenn altra-Mitarbeitende den Wunsch nach einer Veränderung am Arbeitsplatz äussern oder Arbeitgebende einen Inklusionsarbeitsplatz anbieten möchten. «Mit diesem Angebot wird eine Wahlmöglichkeit offeriert. Mitarbeitende, die sich für eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt interessieren, können auf freiwilliger Basis dieses Angebot nutzen». 2017 startete das Angebot als Pilotprojekt und seit 2019 ist es ein fester Bestandteil der altra. Damit das Angebot in der altra noch weiter ausgebaut werden kann, wurde ab Januar 2022 zusätzlich die Stelle «Job Coach Inklusionsarbeitsplätze» geschaffen.

Begleitung und Betreuung

Das Angebot richtet sich an altra-Mitarbeitende, die sich eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt wünschen. «In einem Erstgespräch wird gemeinsam mit dem Mitarbeitenden ermittelt, in welche Richtung es gehen könnte», klärt Jens Förster auf. Die zentralen Fragen bei diesem Gespräch drehen sich um Vorstellungen, Wünsche, Erfahrungen und Fähigkeiten des Mitarbeitenden. Der Job Coach sucht anhand der Erkenntnisse aus dem Erstgespräch nach einer passenden Stelle. Sobald er fündig geworden ist, kommt es zu einem Erstkontakt zwischen Arbeitgebendem und Job Coach. «Gemeinsam mit dem Arbeitgebenden werden Rahmenbedingungen vor Ort besprochen und die zu erledigende Arbeit auf ihre Machbarkeit für unsere Mitarbeitenden überprüft». Ist die Stelle geeignet, findet in einem weiteren Schritt das Vorstellungsgespräch statt. Auch hier wird der Mitarbeitende von Jens Förster begleitet. «Beim Vorstellungsgespräch wird auch geklärt, ob Anpassungen am Arbeitsplatz notwendig sind. Damit sich Arbeitgebende und Mitarbeitende persönlich besser kennenlernen können, folgt in einem weiteren Schritt ein Schnuppereinsatz von 1-2 Wochen. Erst wenn für alle Involvierten die Voraussetzungen stimmig sind, werden Ziel- und Arbeitsvereinbarungen durch den Job Coach aufgesetzt und danach gegenseitig unterschrieben. Soweit es geht, entlastet der Job Coach auch den Arbeitgebenden in administrativen und abklärenden Aufgaben.

Im kontinuierlichen Gespräch

«Ich bin auch nach Unterzeichnung der Vereinbarung im regen Kontakt mit Arbeitgebenden und Mitarbeitenden», so der Arbeitsagoge weiter. Die nach Arbeitsbeginn regelmässig festgelegten Standortgespräche, die Begleitung vor Ort und die Unterstützung in arbeitsagogischen Fragen sind ein wichtiger Bestandteil des Angebotes und im Arbeitsprozess. In den Gesprächen, die mindestens einmal pro Monat zwischen altra, Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden stattfinden, wird sichergestellt, dass die vereinbarten Ziele für alle involvierten Parteien nach wie vor passend sind. Es ist wichtig, dass für Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden eine Win-Win Situation entsteht.

Im laufenden Jahr konnten bereits elf Vermittlungen stattfinden, sieben weitere befinden sich in fortgeschrittenen Vertragsverhandlungen. «Das Interesse, Menschen mit einer Beeinträchtigung die Chance auf einen Arbeitsplatz zu geben, ist bei den Unternehmen vorhanden. Wir hoffen auf die Offenheit weiterer Betriebe der Region. Die Inklusion ist eine sehr gute und sinnvolle Möglichkeit, dem Fachkräftemangel zu begegnen.» 

Gabriella Coronelli, Schaffhausen24