Das Gesamtergebnis des Budgets 2023 in Höhe von -10.8 Mio. Franken setzt sich zusammen aus dem operativen Ergebnis in Höhe von -33.3 Mio. Franken, dem ausserordentlichen Ergebnis von 23.1 Mio. Franken und Einlagen in bzw. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds im Eigenkapital von insgesamt -0.6 Mio. Franken. Gegenüber dem Vorjahresbudget (-12.9 Mio. Franken) reduziert sich das Defizit damit leicht.
Im Vergleich zum Budget 2022 steigt der betriebliche Aufwand von 793.3 Mio. Franken auf 906.4 Mio. Franken. Die Steigerung sei vorwiegend darauf zurückzuführen, dass der Personalaufwand durch die Bruttodarstellung der Löhne in der Volksschule (+58.6 Mio. Franken) sowie die vorgesehene Teuerung und Lohnentwicklungsmassnahmen (+8.4 Mio. Franken) zunimmt und der Transferaufwand aufgrund der Spitalversorgung (+11.3 Mio. Franken inkl. Lohnerhöhung), sowie höherer Restkosten Pflege und ungedeckte Betriebskosten (+4.6 Mio. Franken) wächst. Budgetiert werde eine Lohnentwicklung von insgesamt 3,75 % (davon 2 % Teuerung, 1 % strukturelle Lohnentwicklung, 0,75 % individuelle Lohnentwicklung). Weiter beantragt der Regierungsrat die Umwandlung von einzelnen heute befristeten Stellen in unbefristete sowie punktuell die Schaffung von neuen Stellen zur Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Bevölkerung seit Jahren zunimmt und zur Erfüllung der Ansprüche und Erwartungen die personellen Ressourcen in einzelnen Bereichen anzupassen sind.
Ertragsseitig erfreulich präsentieren sich erneut die Steuereinnahmen der juristischen Personen. Dank der erfolgreichen Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF wird bei den juristischen Personen mit 79.0 Mio. Franken unter Berücksichtigung der seit 2022 geltenden Steuerfusssenkung um 5 Prozentpunkte auf 97 % mit einem neuen Budgethöchstwert gerechnet (+7.0 Mio. Franken). Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen liegen mit 229.6 Mio. Franken im Vergleich zum beschlossenen Budget 2022 ebenfalls 4.8 Mio. Franken höher. Im Vergleich zur Staatsrechnung 2021 ist dies jedoch ein Rückgang von 15.3 Mio. Franken, da im Vorjahr eine deutliche Steuersenkung um 10 Prozentpunkte auf 92 % beschlossen wurde. Die Entlastung der Bevölkerung soll nun fortgesetzt werden: Im Budget 2023 ist eine weitere Senkung des Kantonssteuerfusses für die natürlichen Personen um 2 Prozentpunkte auf 90 % vorgesehen.
Wesentlichen Einfluss auf das budgetierte Ergebnis haben sodann die nicht beeinflussbaren Verschiebungen im Nationalen Finanzausgleich NFA zu Lasten des Kantons Schaffhausen. Infolge von Systemanpassungen, der sehr guten Steuerentwicklung bei den juristischen Personen sowie geringeren soziodemografischen Lasten nehmen die Einnahmen aus dem NFA um weitere 6.7 Mio. Franken ab (-73.6 %) und betragen noch 2.4 Mio. Franken. Bei der Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank wird analog zum Vorjahr mit 25.6 Mio. Franken (vierfache Ausschüttung) gerechnet, wobei der Betrag stark vom Ergebnis der Aktienmärkte und Wechselkurse in der zweiten Jahreshälfte 2022 abhängig ist. Auf die Budgetierung einer Gewinnausschüttung der Axpo Holding AG und der Spitäler Schaffhausen wird verzichtet.
Investitionsrechnung
Für das Jahr 2023 sind Nettoinvestitionen in der Höhe von 47.0 Mio. Franken vorgesehen. Naturgemäss liegt der Hauptanteil der Investitionstätigkeit mit 32.2 Mio. Franken in der Zuständigkeit des Baudepartementes. Der Löwenanteil von 17.8 Mio. Franken betrifft Investitionen in Liegenschaften im Verwaltungsvermögen. Darin enthalten sind unter anderem 7.0 Mio. Franken für Arbeiten am Polizei- und Sicherheitszentrum und am neuen Strassenverkehrszentrum. Weitere 12.3 Mio. Franken werden durch Tiefbau Schaffhausen investiert. Die Instandsetzungsinvestitionen bei Strassen betragen insgesamt 2.7 Mio. Franken.
Finanzplan 2023–2026
Über die gesamte Planungsperiode 2023–2026 resultiert ein kumulatives Gesamtergebnis von -119.0 Mio. Franken. Die grössten Nettoaufwandposten sind nach wie vor die Bereiche Bildung, Gesundheit und Soziale Sicherheit. Sie binden weiterhin rund 70% des Gesamtaufwandes des Staatshaushaltes, können aber über die gesamte Planungsperiode 2023–2026 relativ konstant gehalten werden. In absoluten Zahlen ist insgesamt eine Steigerung von 3.5 Mio. Franken über diese drei Bereiche prognostiziert.
Die Herausforderungen des Kantons Schaffhausen sind bekannt. Ab 2024 wird der Kanton Schaffhausen wieder zum Geberkanton beim NFA. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die internationalen Entwicklungen im Rahmen der OECD/G20 Mindestbesteuerung zu nicht prognostizierbaren Ertragsschwankungen für den Kanton Schaffhausen in Millionenhöhe auf die eine oder andere Seite führen können.
Im Kanton Schaffhausen steht eine sehr grosse Investitionssumme für die gesamte Planungsperiode 2023–2026 an. Hinzu kommen die steigenden Ausgaben beim Nationalen Finanzausgleich, beim Personalaufwand (Teuerung und Lohnentwicklungsmassnahmen), bei der Spitalversorgung sowie bei Heimen und Pflege. Weiter gilt es, durch sorgfältigen Mitteleinsatz und gezielte Investitionen in Projekte die in den Legislaturzielen 2021 - 2024 genannten Schwerpunkte weiter umzusetzen.
Durch den erhöhten Mittelbedarf findet ein kontrollierter Abbau des Eigenkapitals statt, ohne dass es zu einem Leistungsabbau kommt. Am Ende des Finanzplanjahres 2026 verfügt der Kanton Schaffhausen weiterhin über eine sehr solide Eigenkapitalquote von 55.1 %. Eine Neuaufnahme von Fremdkapital wird vermutlich in den Jahren 2024 und 2026 erfolgen. Die Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes bleiben aufgrund der hervorragenden vergangenen Ergebnisse eingehalten, sofern man sich bei der Beurteilung nicht auf diese isolierte Periode beschränkt.