Ja zu neuer Bundesgesetzgebung für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
Der Regierungsrat stimmt der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zu, wie er in seiner Vernehmlassung an die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur festhält. Die Kommission schlägt ein neues Gesetz vor für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und für die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter. Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele: Zum einen sollen alle Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, finanziell unterstützt werden. Zum anderen soll mittels Programmvereinbarungen die Politik der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung von Kindern weiterentwickelt werden.
Der Kanton Schaffhausen macht sich stark für ein attraktives Lebenszentrum für Familien und insbesondere für die junge Generation. Ein Schwerpunkt im aktuellen Legislaturprogramm des Regierungsrates ist die Mitfinanzierung der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Ziele des Nationalrates und des Schaffhauser Regierungsrates stimmen somit überein. Deshalb unterstützt die Regierung die Umsetzung der parlamentarischen Initiative im Grundsatz. Damit sollten Massnahmen des strategischen Legislaturzieles, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, mitfinanziert werden können. Diese stärken den Lebens- und Wirtschaftsstandort Schaffhausen. Allerdings muss die aktuelle Kompetenzaufteilung beibehalten werden können. Zudem soll die Organisationsfreiheit der Kantone, Städte und Gemeinden weiterhin respektiert werden. Der Regierungsrat begrüsst es aber, dass sich der Bund neu unbefristet an der Finanzierung der Betreuungskosten aller Eltern beteiligen und so einen wesentlichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit leisten möchte.
Ja zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAV)
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Finanzierung des Programms Agglomerationsverkehr der 4. Generation, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Der Bundesrat beantragt Ausgaben von 1,3 Milliarden Franken aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) für die Umsetzung der priorisierten Massnahmen im Zeithorizont 2024 bis 2027.
Im Rahmen des PAV können die Agglomerationen alle vier Jahre Massnahmen zur Infrastrukturförderung beantragen. Voraussetzung ist ein Agglomerationsprogramm, das unter der Federführung des Bundesamts für Raumentwicklung in einem standardisierten Verfahren ausführlich geprüft wird. Um die begrenzten Mittel effizient einzusetzen, wurden die Massnahmen durch den Bund priorisiert und – je nach Qualität und Wirkung des Programms – ein Beitragssatz zwischen 30 und 50% gesprochen. In der Vernehmlassungsvorlage ist das Ergebnis dieser umfassenden Prüfung festgehalten. Als Trägerschaft der Agglomerationsprogramme wurde 2006 der Verein Agglomeration Schaffhausen (VAS) gegründet. Die vom VAS im Programm der 4. Generation eingereichten Massnahmen werden mit einem Beitragssatz von 35% mitfinanziert, was für eine mittelkleine Agglomeration positiv zu werten ist. In Relation zu anderen mittelkleinen Agglomerationen erhält die Agglomeration Schaffhausen pro Kopf den höchsten Förderbeitrag.
Insgesamt sind im Umsetzungszeitraum 2024 bis 2027 27 Massnahmen zur Förderung angemeldet, davon sieben Massnahmen in der Verantwortung des Kantons selbst. Hierzu gehören u.a. die Ortsdurchfahrten von Löhningen und Siblingen sowie die Aufwertung der Schaffhauserstrasse im Bereich Beringerfeld. Auf kommunaler Ebene zielen die Massnahmen v.a. auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Aufwertung des Strassenraums sowie die Verbesserung des Fuss- und Veloverkehrs ab. Die vom finanziellen Volumen her grösste Massnahme ist die Anschaffung weiterer Elektrobusse inklusive Ladeinfrastruktur im Stadtverkehr.
Ja zu Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Die Neue Regionalpolitik unterstützt die ländlichen Regionen, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Zu den Instrumenten der Investitionsförderung gehören u.a. Darlehen für Infrastrukturprojekte im Tourismusbereich. Zusätzlich wird seit 2020 als Pilotmassnahme die zusätzliche Unterstützung von Kleininfrastrukturprojekten im Tourismus durch A-fonds-perdu Beiträge bis zu 50'000 Franken mit Erfolg getestet. Diese Pilotmassnahme soll nun gesetzlich verankert werden. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen für einen Beitrag wie bisher: Die Kantone müssen den gleichen Beitrag wie der Bund an das Projekt beitragen. Basisinfrastrukturprojekte der öffentlichen Hand sind von den Förderinstrumenten ausgeschlossen und das Projekt muss einen regionalen Charakter aufweisen. Die A-fonds-perdu Beiträge dienen dabei einzig als einmalige Anschubfinanzierung.
Nach Ansicht der Regierung wird mit der Gesetzesänderung die Regionalpolitik an die Bedürfnisse der Kantone angepasst und ein gezielter und sinnvoller Einsatz von Fördergeldern ermöglicht.
Ja zu Zusatzkredit für Erneuerung Autoverladeinfrastruktur
Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden mit dem Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Derzeit werden in der Schweiz fünf Autoverlade betrieben. Drei von ihnen – Lötschberg, Vereina, Furka – haben eine grundlegende Erschliessungsfunktion in Ergänzung des Nationalstrassennetzes, vor allem im Winter. Der Autoverlad Simplon ergänzt eine ganzjährig offengehaltene Nationalstrasse; dessen Weiterbetrieb bleibt somit eine kantonale Aufgabe. Der Verlad über den Oberalppass wird per 2023 eingestellt. Die Finanzierung der Autoverlade wird angepasst. Das Rollmaterial der Autoverlade soll künftig so wie im regionalen Personenverkehr fremdfinanziert werden. Die strassenseitige Infrastruktur soll wie bisher aus zweckgebundenen Strassenmitteln finanziert werden. Die eisenbahnseitige Infrastruktur kann aus dem Bahninfrastrukturfonds finanziert werden. Die Investitionsbeiträge sollen mittels eines Zusatzkredites alleine vom Bund finanziert werden.
Nothilfe für Unterstützung in Pakistan
Der Regierungsrat hat als Soforthilfe für die von den schweren Überschwemmungen und Sturmfluten betroffenen Menschen in Pakistan einen Betrag von 20'000 Franken aus dem Lotteriegewinn-Fonds gesprochen. Es werden die Hilfsaktionen von UNICEF und Helvetas je mit 10'000 Franken unterstützt. Die Hilfswerke sorgen für eine Trinkwassernotversorgung, verteilen Nahrungsmittel, Hygiene-Kits und medizinische Notfallpakete. Sobald das Wasser zurückgeht, wird ein rascher Wiederaufbau und die Instandsetzung wichtiger Infrastruktur koordiniert.