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Kanton
06.09.2022

Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Leiter des Arbeitsamtes

Das Untersuchungsverfahren hat ergeben, dass sowohl der Tatbestand des Amts-missbrauchs als auch derjenige der ungetreuen Amtsführung aus mehreren Gründen weder rechtsgenüglich nachgewiesen, noch erfüllt ist. (Symbolbild)
Das Untersuchungsverfahren hat ergeben, dass sowohl der Tatbestand des Amts-missbrauchs als auch derjenige der ungetreuen Amtsführung aus mehreren Gründen weder rechtsgenüglich nachgewiesen, noch erfüllt ist. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat das Verfahren gegen den ehemaligen Leiter des Arbeitsamtes, Vivian Biner, wegen Amtsmissbrauchs und ungetreuer Amtsführung eingestellt.

Anfang September 2019 wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen gegen den ehemaligen Dienststellenleiter des Arbeitsamtes eine Strafanzeige wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs und der ungetreuen Amtsführung erstattet.

Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge umfangreiche Beweiserhebungen getätigt und mehrere involvierte Personen, u.a. den Beschuldigten, einvernommen. Das Untersuchungsverfahren hat ergeben, dass sowohl der Tatbestand des Amtsmissbrauchs als auch derjenige der ungetreuen Amtsführung aus mehreren Gründen weder rechtsgenüglich nachgewiesen, noch erfüllt ist. Es sei auch kein unrechtmässiger Vorteil ersichtlich, welchen der Beschuldigte sich oder seiner Frau verschafft haben soll, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt.

Das Strafverfahren wurde daher in Bezug auf alle Tatvorwürfe eingestellt, der Entscheid ist indessen noch nicht rechtskräftig und kann beim Obergericht des Kantons Schaffhausen angefochten werden.

Aufgrund der noch nicht rechtskräftigten Einstellung werden seitens Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben gemacht.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatsanwaltschaft Kanton Schaffhausen