Die epidemiologische Lage entwickelt sich aktuell erfreulich. Bei hospitalisierten Patientinnen, Patienten und bei Mitarbeitenden sind die Erkrankungszahlen an Sars-CoV-2 stabil beziehungsweise abnehmend. Die Spitäler Schaffhausen haben daher für alle Standorte die Aufhebung der allgemeinen Maskenpflicht per Montag, 29. August, entschieden, heisst es in einer aktuellen Medienmitteilung.
Auf freiwilliger Basis könne selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden. Besonders gefährdeten Personen, wie Immunsupprimierten, wird das Tragen einer Maske nach wie vor empfohlen. Mit Ausnahme der Maskenpflicht bleiben die bestehenden Schutzmassnahmen, wie beispielsweise die Limitierung an Besuchs- und Begleitpersonen sowie die Händedesinfektion, in Kraft. Personen mit Covid-Krankheitssymptomen oder direktem Kontakt zu Sars-CoV-2-positiven Personen sind angewiesen, auf Patientenbesuche oder -begleitungen zu verzichten.
Die detaillierten Zutrittsregeln für die Standorte der Spitäler Schaffhausen sind ab 29. August der Internetseite spitaeler-sh.ch/corona zu entnehmen.