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Politik
24.08.2022

Nein zu Investitionsprüfgesetz

Der Schaffhauser Regierungsrat sagt Nein zu Investitionsprüfgesetz.
Der Schaffhauser Regierungsrat sagt Nein zu Investitionsprüfgesetz. Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Regierungsrat lehnt das vorgeschlagene Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen ab, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält.

Der Gesetzesentwurf sei gestützt worden auf die vom Parlament angenommene Motion «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» erarbeitet, wie aus den Verhandlungen des Schaffhauser Regierungsrats hervorgeht. Die Investitionsprüfung bezwecke, die Übernahme von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, welche die öffentliche Ordnung (kritische Infrastrukturen) oder Sicherheit (Einsatzfähigkeit der Schweizer Armee oder anderer Institutionen des Bundes) gefährden oder bedrohen. Hintergrund seien die seit 2010 in mehreren Ländern eingeführten Kontrollen von ausländischen Investitionen zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen. Übernahmen durch staatliche oder staatsnahe Investoren unterliegen in allen Branchen immer der Investitionsprüfung bzw. der Genehmigungspflicht.

Die Regierung ist – mit dem Bundesrat – der Ansicht, dass die Einführung einer Investitionsprüfung zu zusätzlichen administrativen Belastungen der betroffenen Unternehmen, zu einer erhöhten Unsicherheit für Investoren und damit zu einer Minderung der Standortattraktivität der Schweiz führen würde. Ebenso teile der Regierungsrat die Haltung des Bundesrates, wonach der weitgehende Staatsbesitz bei kritischen Infrastrukturen sowie die bestehende Gesetzgebung bereits heute einen angemessenen Schutz gegenüber Gefährdungen oder Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Schweiz bieten.

 

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen Staatskanzlei